Elektronische Verkehrsschilder ausgeschaltet: Das gilt!

Elektronische Verkehrsschilder ausgeschaltet
Was gilt jetzt? Freie Fahrt?

ArtikeldatumVeröffentlicht am 26.08.2025
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Die Regelung zu den ausgeschalteten elektronischen Verkehrszeichen ist einfach. Juristisch wirkt sie, als sei sie nicht vorhanden. Entscheidend ist: Die letzte gültige Regelung bleibt bestehen, bis sie durch ein neues Schild oder eine andere Anzeige aufgehoben wird.

Vorrang elektronischer Schilder – was gilt?

Wechselverkehrszeichen auf Schilderbrücken sind in Deutschland rechtlich vollwertige Verkehrszeichen. Sie haben Vorrang vor fest installierten Verkehrsschildern und den allgemeinen Verkehrsregeln. Dies ist in § 39 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Sobald eine Anzeige aktiv ist, gilt ausschließlich das, was dort eingeblendet wird – unabhängig von einem statischen Schild daneben oder darunter.

Wechselverkehrszeichen haben Vorrang vor den allgemeinen Verkehrsregeln und den statischen Verkehrszeichen.

Für welche Spur gilt was?

Elektronische Anzeigen auf Schilderbrücken gelten immer spurbezogen – also exakt für den Fahrstreifen, über dem die Anzeige eingeblendet wird. Eine Begrenzung auf 80 km/h über dem linken Fahrstreifen gilt nicht automatisch auch für die mittlere oder rechte Spur.

Wer ein aktives elektronisches Verkehrszeichen ignoriert, muss mit den gleichen Konsequenzen rechnen wie bei einem festen Schild. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und ggf. Fahrverbote – abhängig vom Ausmaß der Übertretung.

Fazit