Ferrari Roma gestoppt: Fahrt über die Grenze kostet kleines Vermögen

Ferrari Roma gestoppt
Fahrt über die Grenze kostet kleines Vermögen

ArtikeldatumVeröffentlicht am 26.09.2025
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Zoll Ferrari Roma
Foto: Hauptzollamt Singen

Er war mit einem schwarzen Ferrari Roma unterwegs, der in der Schweiz zugelassen war, ohne das Fahrzeug ordnungsgemäß bei der Einfuhr anzumelden.

Der Sportwagen hat nach Angaben des Zolls einen Wert von 195.000 Franken, umgerechnet rund 207.000 Euro. Bei der Kontrolle am Zollamt Konstanz-Paradiesertor Anfang September 2025 stellten die Beamten fest, dass die vorgeschriebene Verzollung unterblieben war. Fahrzeuge mit Zulassung außerhalb der Europäischen Union dürfen von Personen mit Wohnsitz in der EU nur in wenigen Ausnahmefällen vorübergehend genutzt werden. Diese Voraussetzungen waren hier nicht erfüllt.

Abgaben und Strafverfahren

Von der Gesamtsumme entfielen 64.000 Euro auf Einfuhrabgaben. Weitere 60.000 Euro wurden als Sicherheitsleistung für die zu erwartende Strafe festgesetzt.

Der Fahrer beglich den Betrag vor Ort und konnte seine Fahrt anschließend fortsetzen. Gegen ihn wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, das an die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergegeben wurde.

Weitere Fälle im Zollbezirk Singen

Laut Hauptzollamt Singen handelt es sich nicht um einen Einzelfall. Pressesprecherin Sonja Müller erklärte: "Leider ist dies kein Einzelfall, wenn auch der Warenwert der Fahrzeuge selten in diesem Preissegment liegt."

Zwischen Januar und Juni 2025 stellten die Zöllner im Bezirk 26 Fahrzeuge fest, die außerhalb der EU zugelassen waren und von EU-Ansässigen gefahren wurden. Ihr Gesamtwert lag bei mehr als 230.000 Euro, die Einfuhrabgaben bei rund 71.500 Euro.

Im selben Zeitraum fehlten bei weiteren 38 Fahrzeugen, die unter anderem auf Transportern unterwegs waren, die Verzollungspapiere. Diese hatten zusammen einen Wert von über 330.000 Euro, die Abgaben summierten sich auf mehr als 165.000 Euro.

Das sind die Ausnahmen

Wer in der EU lebt, darf ein im Nicht-EU-Ausland zugelassenes Auto nur unter bestimmten Bedingungen nutzen. Erlaubt ist dies, wenn das Fahrzeug nach Weisung des Halters gefahren wird und dieser sich währenddessen in der EU aufhält. Ebenfalls zulässig ist die Nutzung von Mietfahrzeugen, die bei einem professionellen Anbieter angemietet wurden, sofern diese innerhalb von acht Tagen wieder ausgeführt werden. Auch Firmenfahrzeuge dürfen im Rahmen des Arbeitsvertrags oder für Fahrten zum Arbeitsplatz eingesetzt werden.


In der Fotoshow zeigen wir den Einzeltest des Ferrari Roma.

Fazit