Ab dem 17. April 2025 ist es in Polen verboten, bestimmte öffentliche Einrichtungen oder Infrastruktur ohne Genehmigung zu fotografieren oder zu filmen. Diese Regelung betrifft rund 25.000 strategisch wichtige Orte im Land, von militärischen Anlagen bis hin zu Brücken, Tunneln und Flughäfen. Das Ziel ist der verstärkte Schutz vor Spionage und Sabotage, insbesondere durch ausländische Akteure.
Zu den betroffenen Orten gehören:
- Militärische Einrichtungen
- Brücken, Tunnel und Eisenbahnlinien
- Flughäfen, Häfen und Kraftwerke
- Regierungsgebäude und öffentliche Einrichtungen
Diese Orte, von denen viele auch infrastrukturell und logistisch eng mit dem Verkehr und dem Automobilwesen verbunden sind, können nicht mehr ohne ausdrückliche Genehmigung fotografiert oder gefilmt werden. Beispielsweise betrifft dies Züge und Bahnhöfe, die für die Mobilität im Land von zentraler Bedeutung sind.
Strafen bei Verstößen
Die Strafen für die Missachtung des Verbots sind hoch: Wer sich beim Fotografieren eines dieser Objekte erwischen lässt, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 20.000 Złoty (ca. 4.600 Euro) belegt werden. In schwerwiegenden Fällen droht zusätzlich eine Haftstrafe zwischen fünf und 30 Tagen, und auch die Beschlagnahmung von Kameras oder Smartphones ist möglich.
Ist Polen das einzige Land mit solch einem Verbot?
Polen ist nicht das erste Land, das strenge Regeln für die Fotografie öffentlicher Infrastruktur einführt. Auch in Ländern wie Iran und Ägypten können Reisende für das Fotografieren von militärischen oder strategischen Einrichtungen strafrechtlich verfolgt werden. In vielen dieser Länder wird das Fotografieren von öffentlichen Verkehrsmitteln und Infrastruktur besonders streng überwacht, da sie als sensibel für nationale Sicherheit gelten.
Beispiel Automobil-Fotografie
Für Auto-Enthusiasten und Fotografen kann diese neue Regelung problematisch werden, insbesondere wenn es darum geht, Fahrzeuge in bestimmten städtischen oder industriellen Umfeldern abzulichten. Straßen, die auf Brücken oder Tunnel führen, oder Züge, die als Teil des öffentlichen Transportsystems gelten, sind ebenfalls betroffen. Wer in Polen künftig Auto-Fotografie betreiben möchte, muss die jeweiligen Beschilderungen beachten und gegebenenfalls eine Genehmigung einholen.