Die Neuregelung beruht auf einem Dekret des Innenministeriums, das die Vorgaben des Gesetzes vom 9. Juli 2025 zur Bekämpfung von Gewalt im Straßenverkehr umsetzt.
Damit endet in Frankreich eine lange geltende Praxis. Bisher wurde ein solcher Verstoß als Ordnungswidrigkeit der fünften Klasse geahndet und erst im Wiederholungsfall strafrechtlich verfolgt. Künftig greift das Strafrecht bereits beim ersten Verstoß.
Haftstrafe und Eintrag ins Strafregister möglich
Die neue Einstufung hat spürbare Konsequenzen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 50 km/h drohen nun bis zu drei Monate Freiheitsstrafe, eine Geldstrafe von bis zu 3.750 Euro sowie ein Eintrag ins Strafregister. Damit wird das Delikt rechtlich auf eine Ebene mit anderen schweren Verkehrsverstößen gestellt.
Nach Angaben des Innenministeriums soll damit auf die deutliche Zunahme solcher Fälle reagiert werden. Im Jahr 2024 registrierten die Behörden 63.217 Verstöße dieser Art, ein Anstieg um 69 Prozent gegenüber 2017. Die bisherige Sanktionspraxis galt aus Sicht der Regierung als nicht mehr angemessen.
Erweiterte Nebenstrafen vorgesehen
Neben Freiheits- und Geldstrafe sieht das Gesetz eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen vor, die je nach Einzelfall verhängt werden können. Dazu zählen:
- Einziehung des Fahrzeugs, das zur Begehung der Tat genutzt wurde
- Entzug der Fahrerlaubnis für bis zu drei Jahre
- Verbot, bestimmte motorisierte Fahrzeuge zu führen, für bis zu fünf Jahre
- Verpflichtung zur Teilnahme an einem Verkehrssicherheitskurs auf eigene Kosten
- Entzug von sechs Punkten im Verkehrsstrafregister
Neu hinzu kommt die Möglichkeit, den Führerschein vollständig für ungültig zu erklären, verbunden mit einem Verbot, innerhalb von bis zu drei Jahren eine neue Fahrerlaubnis zu beantragen.
Begründung mit Sicherheitsaspekten
Die französischen Behörden begründen die Verschärfung mit den bekannten Risiken hoher Geschwindigkeit. Überhöhtes Tempo verkürzt die Reaktionszeit, verlängert den Bremsweg und erhöht die Aufprallenergie bei Unfällen erheblich. Nach Angaben von France Télévisions ist überhöhte Geschwindigkeit an rund 30 Prozent der tödlichen Verkehrsunfälle beteiligt.
Marie-Pierre Vedrenne, beigeordnete Ministerin beim Innenminister, erklärte, das Überschreiten der Grenze um mehr als 50 km/h stelle keine bloße Regelverletzung dar, sondern eine bewusste Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Die Neuregelung solle ein klares Signal setzen, dass besonders riskantes Verhalten im Straßenverkehr nicht mehr toleriert werde.





