8 Punkte der Führerschein-Reform: Dieser Aufkleber macht den Führerschein billiger

8 Punkte der Führerschein-Reform
Dieser Aufkleber macht den Führerschein billiger

ArtikeldatumVeröffentlicht am 11.02.2026
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Übungsfahrt-Aufkleber
Foto: Wittich

Über die Vorschläge soll Ende März auf der Verkehrsministerkonferenz beraten werden. Das sind die zentralen Neuerungen für die Führerscheinausbildung.

1.Theoretische Ausbildung

Status quo: Für die Klasse B sind vierzehn Doppelstunden verpflichtender Präsenzunterricht vorgeschrieben. Raumgrößen, Ausstattung, Lehrmittel und Dokumentationspflichten sind detailliert geregelt. Der Fragenkatalog umfasst 1.169 Fragen.

Das ist neu: Künftig soll der theoretische Unterricht vollständig online möglich sein. Fahrschulen können frei entscheiden, ob sie Präsenzunterricht, reine Onlineformate oder Mischformen anbieten. Eine gesetzliche Präsenzpflicht entfällt.

Die spezifischen Vorgaben zu Unterrichtsräumen sollen gestrichen werden. Statt detaillierter Quadratmeter- und Luftvolumenvorgaben gelten künftig die allgemeinen Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. Auch konkrete gesetzliche Vorgaben zu Lehr- und Lernmitteln entfallen. Die Fahrschule entscheidet eigenständig, wie sie die europarechtlich vorgegebenen Inhalte vermittelt.

Zudem soll die Pflicht zur formalen Prüfungsreifefeststellung vor Anmeldung zur Theorieprüfung entfallen, wenn der Fahrschüler ausschließlich online gelernt hat. Inhalt und Umfang der Prüfungsanforderungen bleiben unverändert.

2. Fragenkatalog und Bewertungssystem

Status quo: Der Fragenkatalog für die Klasse B umfasst 1.169 Fragen, die mit zwei bis fünf Punkten unterschiedlich gewichtet sind. Das Bewertungssystem gilt als komplex.

Das ist neu: Der Fragenkatalog soll um achtundzwanzig Komma vierzehn Prozent (28,14 %) auf rund 840 Fragen reduziert werden. Die Inhalte werden an den europarechtlich vorgegebenen Mindestanforderungen ausgerichtet und sprachlich überprüft.

Künftig zählt jede Frage einen Punkt. Sicherheitsrelevante Fragen dürfen nicht falsch beantwortet werden. Das bisherige System mit unterschiedlich gewichteten Fragen entfällt vollständig. Entsprechende Anpassungen sind auch für andere Fahrerlaubnisklassen vorgesehen.

3. Praktische Ausbildung und Sonderfahrten

Status quo: Für Pkw sind zwölf verpflichtende Sonderfahrten à 45 Minuten vorgeschrieben, aufgeteilt in Überland-, Autobahn- und Dunkelfahrten.

Das ist neu: Künftig sollen nur noch drei Sonderfahrten vorgeschrieben sein, jeweils eine Überlandfahrt, eine Autobahnfahrt und eine Dunkelfahrt. Diese müssen weiterhin im realen Straßenverkehr stattfinden und dürfen nicht auf einem Simulator durchgeführt werden.

Die Regelung gilt auch bei der Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis. Eine Anrechnung anderer Fahrpraxis ist nicht vorgesehen.

4. Simulatoren und Schaltkompetenz

Status quo: Simulatoren werden teilweise eingesetzt, sind jedoch nicht für alle Klassen ausdrücklich geregelt. Für die Schaltkompetenz sind derzeit zehn Fahrstunden mit einem Schaltwagen vorgeschrieben.

Das ist neu: Simulatoren sollen künftig in allen Fahrerlaubnisklassen rechtlich zulässig sein. Eine Nutzungspflicht ist nicht vorgesehen.

Beim Erwerb der Schaltkompetenz soll die Zahl der Fahrstunden mit Schaltwagen von zehn auf sieben reduziert werden. Teile der Schulung könnten auf Simulatoren erfolgen. Die konkrete Ausgestaltung hängt von der Auslegung der vierten EU-Führerscheinrichtlinie ab.

5. Fahrprüfung

Status quo: Die Mindestfahrzeit in der praktischen Prüfung der Klasse B beträgt 30 Minuten, die Prüfungsdauer 55 Minuten.

Das ist neu: Die Mindestfahrzeit soll auf 25 Minuten reduziert werden. Die Prüfungsdauer soll künftig 40 Minuten betragen. Ziel ist es, mehr Prüfungen pro Tag durchführen zu können und Wartezeiten zu verkürzen.

Für andere Klassen, etwa im Lkw- und Busbereich, ist eine Mindestfahrzeit von 45 Minuten vorgesehen.

6. Laienausbildung als Modellversuch

Status quo: Die praktische Ausbildung erfolgt ausschließlich durch Fahrschulen.

Das ist neu: Geplant ist eine auf fünf Jahre befristete Experimentierklausel. Nach bestandener Theorieprüfung und mindestens sechs praktischen Fahrstunden sollen Fahrschüler 1.000 Kilometer in Begleitung von maximal zwei nahestehenden Personen absolvieren können.

Voraussetzungen für die Begleitperson sind unter anderem mindestens sieben Jahre Besitz der Klasse B, kein Entzugsdelikt in den vergangenen drei Jahren sowie höchstens ein Punkt im Fahreignungsregister. Während der begleiteten Phase ist ein Fahrtenprotokoll zu führen. Nach Abschluss folgen mindestens sechs weitere Fahrstunden, eine Beobachtungsfahrt sowie eine Prüfungsvorbereitungsfahrt.

7. Preistransparenz

Status quo: Fahrschulen müssen ihre Preise vor Ort aushängen. Ein systematischer Onlinevergleich ist nicht vorgesehen.

Das ist neu: Künftig sollen Fahrschulen ihre Preise vierteljährlich in einem einheitlichen Format an die Mobilithek melden. Vergleichsportale können diese Daten abrufen und online darstellen.

Zusätzlich sollen statistische Angaben zum Erfolg der praktischen Prüfung je Fahrschule veröffentlicht werden. Die theoretische Prüfung ist davon nicht betroffen.

8. Fahrlehrer- und Prüferqualifikation

Status quo: Für Fahrlehrer und Fahrerlaubnisprüfer gelten detaillierte Ausbildungs- und Zugangsvoraussetzungen, darunter teilweise ein Ingenieurstudium.

Das ist neu: Digitale Formate in der Aus- und Fortbildung von Fahrlehrern sollen grundsätzlich zulässig sein. Der feste Überwachungsrhythmus der Behörden soll entfallen und durch anlassbezogene Kontrollen ersetzt werden.

Für Fahrerlaubnisprüfer soll ein Ingenieurstudium künftig nicht mehr zwingend erforderlich sein. Neben der Klasse B soll nur noch die jeweils zu prüfende Fahrerlaubnisklasse nachgewiesen werden müssen. Damit soll der Zugang zur Prüfertätigkeit erleichtert werden.

Fazit