Gebühren für Rettungswageneinsatz ab 2026: Erste Stadt lässt Patienten blechen

Gebühren für Rettungswageneinsatz ab 2026
Erste Stadt lässt Patienten blechen

ArtikeldatumVeröffentlicht am 11.12.2025
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Blaulicht Rettungswagen
Foto: Getty Images

Anlass ist eine Entscheidung der Krankenkassen, bestimmte Kostenbestandteile künftig nicht mehr vollständig zu übernehmen. Entsprechend hatte die Stadtverwaltung die Gebührenordnung für den Rettungsdienst nach einem Bericht der Deutschen Presseagentur (dpa) neu kalkuliert und an die geänderte Haltung der Krankenkassen angepasst. Bisher war es gängige Praxis, dass sich Stadt und Krankenkassen auf eine gemeinsame Kostenbasis verständigten. Obwohl sich die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht verändert haben, erkennen die Krankenkassen nun erstmals einzelne Posten nicht mehr an. Betroffen sind vor allem sogenannte Fehlfahrten – Einsätze, bei denen ein Rettungswagen ausrückt, aber kein Transport ins Krankenhaus erfolgt – sowie Kostenunterdeckungen aus früheren Jahren, die bei Prognosen der Rettungsdienstbudgets entstanden sind.

Was sich für Patienten ändert

Ein Einsatz des Rettungswagens kostet laut Gebührenordnung künftig 1.020 Euro. Bis Ende 2025 übernehmen die Krankenkassen diese Kosten vollständig. Ab Januar 2026 wollen sie jedoch nur noch feste Erstattungsbeträge zahlen. Alles, was über diese Festbeträge hinausgeht, müssen die Patienten künftig selbst tragen. Im Fall einer Rettungswagenfahrt entsteht so ein Eigenanteil von rund 267 Euro, beim Krankentransport – etwa zur Dialyse oder Chemotherapie – beträgt der Eigenanteil rund 62 Euro.

Essens Ordnungsdezernent Christian Kromberg bezeichnete diese Lösung als "kritisch, aber derzeit alternativlos". Die Stadt könne die Lücke im Haushalt nicht kompensieren, da sie selbst auf die korrekte Refinanzierung durch die Krankenkassen angewiesen sei. Zugleich betonte Kromberg, dass niemand aus Angst vor einer Rechnung auf einen Notruf verzichten dürfe. Deshalb erarbeitet die Verwaltung ein Härtefallkonzept, das vollständige oder teilweise Befreiungen für Bürger in finanziellen Schwierigkeiten ermöglichen soll.

Streit um Kostenübernahme weitet sich aus

Die Auseinandersetzung zwischen Krankenkassen und Kommunen betrifft inzwischen weite Teile Nordrhein-Westfalens. Mehrere Städte und Kreise berichten, dass die Krankenkassen Kosten für Fehlfahrten oder Nachberechnungen ebenfalls nicht mehr anerkennen. Auch in diesen Regionen drohen Finanzierungslücken, die entweder durch höhere kommunale Zuschüsse oder durch Gebührenbescheide an Patienten ausgeglichen werden müssten.

Der Städtetag NRW rechnet vor, dass Kommunen ohne eine bundeseinheitliche Regelung auf Summen von insgesamt bis zu 250 Millionen Euro pro Jahr sitzenbleiben könnten. Betroffen wären insbesondere Großstädte mit hohen Einsatzzahlen, aber auch Kreise mit weiten ländlichen Gebieten, in denen die Rettungsdienste hohe Bereitschaftskosten haben.

Forderungen an Bund und Land

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium erklärte, es gebe derzeit keine rechtliche Grundlage, die Krankenkassen zur vollständigen Kostenübernahme zu verpflichten. Die Kommunen können daher nur über ihre Gebührenordnungen reagieren. Vertreter des Städtetags NRW fordern eine bundeseinheitliche Neuregelung, um die Finanzierung des Rettungsdienstes langfristig zu sichern. Eine Lösung auf Landesebene allein könne das strukturelle Problem nicht beheben.

Die Stadt Essen will sich nach eigenen Angaben auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Verteilung der Kosten neu bewertet wird. Ziel sei, dass Krankenkassen wieder den vollen Anteil übernehmen, damit die finanzielle Belastung nicht auf die Versicherten übergeht. Die medizinische Versorgung selbst bleibe von der Gebührenanpassung unberührt.

Fazit