Mit dem Urteil ist der Weg nun frei für eines der letzten fehlenden Teilstücke der A1 zwischen Heiligenhafen und Saarbrücken.
Das Gericht stellte fest, dass der rund zehn Kilometer lange Abschnitt ein nationales und europäisches Infrastrukturvorhaben von vordringlicher Bedeutung ist. Der sogenannte Lückenschluss liege im Transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V) und werde auch als Teil der sicherheitsrelevanten Verkehrsinfrastruktur eingestuft. Laut Urteil dient der Ausbau nicht nur der zivilen Mobilität, sondern auch der Verteidigungsfähigkeit im europäischen Verbund.
Bedeutung für Verkehr und Region
Die A1-Lücke zwischen Blankenheim in Nordrhein-Westfalen und Kelberg in Rheinland-Pfalz beträgt rund 25 Kilometer. Der Neubau zwischen Kelberg und Adenau ist der erste von drei geplanten Abschnitten. Ziel ist es, die Verbindung zwischen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zu schließen und den Verkehr in der Region Eifel dauerhaft zu entlasten.
Politik und Wirtschaft hatten sich seit Jahren für das Projekt eingesetzt. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) sprach nach dem Urteil von einem "wichtigen Meilenstein für die Bundesfernstraßen in Deutschland". Er kündigte an: "Seit heute ist klar, der Lückenschluss kommt. Wir werden alles daransetzen, dass so schnell wie möglich gebaut werden kann."
Auch die rheinland-pfälzische Verkehrsministerin Daniela Schmitt (FDP) begrüßte die Entscheidung als Signal für die Region. Nach Ansicht der Industrie- und Handelskammer Trier und der Landrätin des Vulkaneifelkreises, Julia Gieseking (SPD), stärkt der Weiterbau die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und verbessert die Standortbedingungen in der Eifel.
Streitpunkt Naturschutz
Der BUND hatte gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt, weil das Teilstück durch das Vogelschutzgebiet "Ahrgebirge" führt. Kritisiert wurden mögliche Beeinträchtigungen für geschützte Vogelarten sowie eine aus Sicht der Umweltschützer unzureichende Gewässerplanung. "Die geplante Strecke verläuft durch ein Gebiet, in dem unter anderem der Rotmilan vorkommt", sagte Simon Lang vom BUND-Kreisverband Ahrweiler. Der Verband schlug als Alternative vor, die bestehende Bundesstraße 51 mit geringeren Eingriffen auszubauen.
Das Bundesverwaltungsgericht folgte dieser Argumentation nicht. Nach Auffassung der Richter erfüllt das Projekt die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach § 45 Absatz 7 des Bundesnaturschutzgesetzes. Die Schließung der Verbindung sei im öffentlichen Interesse und diene der öffentlichen Sicherheit.
Finanzierung und Ausblick
Die Finanzierung des Projekts ist nach Angaben des Bundes bereits gesichert. Anfang Oktober hatte die Bundesregierung beschlossen, drei Milliarden Euro zusätzlich für Autobahn- und Bundesstraßenprojekte bereitzustellen. Ein Teil davon ist für den Lückenschluss der A1 vorgesehen.
Der vollständige Ausbau der fehlenden Strecke zwischen Kelberg und Blankenheim soll rund 730 Millionen Euro kosten. Die weiteren Teilabschnitte befinden sich noch in Planung. Wann die Bauarbeiten beginnen können, hängt nun von den weiteren Verfahrensschritten ab.





