An dieser Stelle direkt eine Warnung: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Deutschland untersagt den Einsatz von Radarwarnern während der Fahrt generell. Wer sich darüber hinwegsetzen will, riskiert ein Bußgeld – auch mit diesem Google-Maps-Trick.
Möglich wird das durch die Android-App TomTom AmiGO, die Warnungen als Overlay einblendet. Die Technik ist einfach einzurichten.
- TomTom AmiGO im Google Play Store herunterladen und installieren.
- Standortfreigabe erlauben und Überlagerung anderer Apps gestatten ("Über anderen Apps einblenden").
- In den App-Einstellungen die Overlay-Funktion aktivieren.
- Google Maps öffnen, Ziel eingeben und Navigation starten.
- Das AmiGO-Overlay erscheint am Bildschirmrand, Größe und Position können verschoben werden.
Die Methode funktioniert ausschließlich auf Android-Geräten. Auf iOS blockiert Apple die dauerhafte Überlagerung anderer Apps. Stattdessen könnten Sie sich mit dem Ooono Co-Driver NO1 oder dem Ooono Co-Driver NO2 via Amazon behelfen.
Rechtslage in Deutschland
Die StVO ist eindeutig: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören" (§ 23 Abs. 1c StVO). Damit ist die aktive Nutzung jeder Blitzer-App während der Fahrt verboten. Erlaubt bleibt nur der Besitz. Navigationsgeräte mit entsprechender Funktion müssen diese deaktivieren, Smartphone-Apps dürfen während der Fahrt nicht laufen.
Die Strafe beträgt 75 Euro und einen Punkt in Flensburg. Seit einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (AZ 2 ORbs 35 Ss 9/23) gilt das Verbot auch für Beifahrer. Es reicht also nicht, dass der Fahrer selbst die App nicht bedient – auch ein mitfahrender Nutzer macht sich schuldig. Fachanwalt Christian Marnitz erklärt gegenüber www.auto-motor-und-sport.de: "Ein Verstoß setzt nicht voraus, dass die Funktion vom Fahrzeugführer selbst aktiviert worden ist."
Kontrolle und Durchsetzung
Bei Polizeikontrollen dürfen betriebsbereite Radarwarner sichergestellt und unter Umständen vernichtet werden. Bei Smartphones oder Navigationsgeräten mit anderen Hauptfunktionen sei dies nach Einschätzung des ADAC nicht verhältnismäßig, solange kein klarer Tatverdacht vorliegt. Eine bloße Vermutung reicht nicht für die Beschlagnahmung. Nur, wenn die Nutzung erkennbar ist, können Beamte das Gerät einziehen.
Unproblematisch bleibt es, sich vor Fahrtantritt oder während einer Pause über Blitzer zu informieren. Wer jedoch Zettel mit Standorten ins Auto legt oder Apps im Hintergrund laufen lässt, bewegt sich schnell wieder in einer Grauzone.
Regeln im Ausland
Die europäische Gesetzeslage ist uneinheitlich. In vielen Ländern sind Radarwarner ebenfalls verboten, teilweise mit deutlich höheren Strafen als in Deutschland. In den Niederlanden beginnen die Bußgelder bei 430 Euro, in Italien bei 800 Euro. In Griechenland drohen bis zu 2.000 Euro und ein 30-tägiges Fahrverbot. Luxemburg und Belgien sehen im Extremfall sogar Haftstrafen vor.
Wer ins Ausland reist, sollte sich daher vorher informieren. Schon kleine Unterschiede in der Auslegung können teuer werden, besonders bei mobilen Kontrollen.





