Handy am Steuer: Wie, im Stand darf man nicht telefonieren?!

Handy am Steuer
Wie, im Stand darf man nicht telefonieren?!

ArtikeldatumVeröffentlicht am 01.01.2026
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Entscheidend beim Telefonieren am Steuer ist, ob der Motor vollständig abgeschaltet ist. Denn auch bei stehendem Fahrzeug und aktivierter Start-Stopp-Automatik bleibt die Nutzung mit der Hand verboten. Die entsprechenden Vorschriften finden sich in § 23 Absatz 1a und 1b der Straßenverkehrsordnung (StVO). Verkehrsrechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen von der Kanzlei Mielchen & Hettwer erklärt, was es zu beachten gilt.

Nutzung während der Fahrt nur unter bestimmten Bedingungen

Sobald das Fahrzeug fährt oder bei laufendem Motor steht, ist es grundsätzlich untersagt, ein Mobiltelefon in die Hand zu nehmen oder zu halten. Erlaubt ist die Nutzung nur über eine Halterung – und auch dann nur, wenn das Gerät per Sprachsteuerung oder mit kurzer, angepasster Blickzuwendung bedient wird. Die Bedienung darf dabei den Verkehrsfluss nicht beeinträchtigen.

Zulässig ist zum Beispiel:

  • das Annehmen eines Anrufs über eine Taste in der Halterung
  • das Starten der Navigation per kurzem Tipp auf dem Bildschirm
  • das Wechseln eines Songs über das Multimediasystem des Fahrzeugs

Nicht erlaubt sind hingegen das Schreiben oder Lesen von Nachrichten, das Scrollen durch Apps oder jede Bedienung, die längere Ablenkung erfordert. Die Nutzung darf weder die Hände noch die Aufmerksamkeit vom Verkehr abziehen.

Im Stand gilt das Verbot weiter – wenn der Motor läuft

Viele Autofahrer gehen davon aus, dass sie im Stand das Handy nutzen dürfen. Doch das ist nur dann erlaubt, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet wurde. Ein Fahrzeug im Leerlauf, an der Ampel oder mit aktivem Start-Stopp-System gilt nicht als "ausgeschaltet". Die gesetzliche Ausnahme vom Handyverbot greift erst, wenn der Fahrer das Fahrzeug manuell abgeschaltet hat – etwa das Ausschalten des Motors über den Start-Knopf.

Was kostet "Handy am Steuer"?Wer während der Fahrt ein Handy in der Hand hält, zahlt 100 Euro Bußgeld und erhält einen Punkt in Flensburg. Bei Gefährdung anderer erhöht sich das Bußgeld auf 150 Euro, bei Sachbeschädigung auf 200 Euro – jeweils mit zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot. Auch Radfahrer zahlen 55 Euro, wenn sie das Handy verbotswidrig nutzen. Die Regelung gilt für alle elektronischen Geräte mit Anzeige- oder Bedienfunktion.

Nur in diesem Zustand darf das Mobiltelefon ohne Einschränkung verwendet werden, etwa zum Telefonieren, Schreiben, Surfen oder Bedienen von Apps.

Sonderfälle: Kamera, Spiegel, Fahrassistenz

Bildschirme, die zur unmittelbaren Fahrzeugführung dienen – etwa Rückfahrkameras oder digitale Außenspiegel – dürfen auch bei laufendem Motor genutzt werden. Solche Systeme sind von den Regelungen zur Handynutzung ausgenommen, sofern sie ausschließlich der Fahraufgabe dienen.

FAQ: Häufige Fragen zur Handynutzung im Auto

Darf ich an der roten Ampel kurz auf mein Handy schauen?
Nein. Auch bei stehendem Fahrzeug ist die Nutzung des Handys verboten, wenn der Motor noch läuft – selbst bei aktiviertem Start-Stopp-System.

Gilt das Verbot auch für Touchscreens oder fest eingebaute Displays?
Die Nutzung ist nur erlaubt, wenn das Gerät fest montiert ist und eine kurze, angepasste Blickabwendung erfolgt. Längeres Bedienen oder Scrollen bleibt unzulässig.

Wann darf ich das Handy wieder in die Hand nehmen?
Nur wenn das Fahrzeug vollständig steht und der Motor bewusst ausgeschaltet wurde – etwa auf einem Parkplatz oder bei manuellem Abschalten im Stau.

Ist ein kurzer Tipp auf die Navigation während der Fahrt erlaubt?
Ja, wenn das Gerät in einer Halterung steckt und der Blick nur ganz kurz vom Verkehr abgewendet wird. Die Bedienung darf die Fahrsicherheit nicht beeinträchtigen.

Was ist mit Freisprecheinrichtungen?
Die Nutzung von Freisprechanlagen ist jederzeit erlaubt – solange das Handy nicht in die Hand genommen und die Bedienung nicht ablenkend wirkt.

Gilt das Verbot auch für Tablets oder Navigationsgeräte?
Ja. Die Regelung betrifft alle elektronischen Geräte mit Kommunikations-, Anzeige- oder Bedienfunktion – unabhängig vom Typ oder Format.


Die besten Ausreden der Bußgeldsünder lesen Sie in der Fotoshow.

Fazit