Intelligent Speed Assistant: Warum das System Pflicht ist – und wer bei Fehlalarmen haftet

Intelligent Speed Assistant (ISA)
Wer haftet, wenn ISA irrt?

ArtikeldatumVeröffentlicht am 20.12.2025
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ISA Tempolimit-Warner

Ziel der EU-Vorgabe ist es, Geschwindigkeitsüberschreitungen zu vermeiden und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Verkehrsrechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen von der Kanzlei Mielchen & Hettwer erklärt, was die Pflicht bedeutet, wann das System deaktiviert werden darf und wer haftet, wenn es Fehler macht.

Dauerhafte Abschaltung nicht vorgesehen

Nach ihren Worten gilt: ISA ist Pflicht, kann aber nach Fahrtbeginn vom Fahrer abgeschaltet werden. "Das System muss beim Start immer aktiviert sein, darf aber während der Fahrt deaktiviert werden. Beim nächsten Motorstart schaltet es sich automatisch wieder ein", erläutert Dr. Mielchen. Eine dauerhafte Abschaltung sei nicht vorgesehen, da das System als Sicherheitsassistenz gilt, das den Fahrer unterstützen, aber nicht bevormunden soll.

Viele empfinden die Warnungen als störend – etwa wenn ISA bei leicht überschrittenen Tempolimits piept oder fehlerhafte Schilder erkennt. Trotzdem bleibt die Nutzung vorgeschrieben, solange das Fahrzeug in Betrieb ist. Die Möglichkeit, es kurzzeitig auszuschalten, soll lediglich verhindern, dass die Warnungen im Alltag überhandnehmen oder zu Ablenkung führen.

Wenn ISA irrt, haftet der Fahrer

Trotz der Assistenzfunktion trägt weiterhin der Fahrer die volle Verantwortung. "Auch wenn ISA sich irrt, haftet der Mensch hinter dem Steuer für sein Fahrverhalten", betont Dr. Mielchen. Ordnungswidrigkeiten, Bußgelder oder Punkte im Fahreignungsregister treffen den Fahrer – nicht das System. Nur in extremen Fällen, etwa bei einer nachweisbar fehlerhaften Programmierung, könne eine mögliche Haftung des Herstellers geprüft werden. In der Praxis sei das jedoch schwer durchzusetzen.

Dr. Mielchen macht deutlich, dass ISA ein unterstützendes, aber kein steuerndes System ist. Es soll helfen, die Geschwindigkeit anzupassen, nimmt dem Fahrer aber keine Verantwortung ab. Wer auf die Warnungen vertraut, ohne selbst auf die Beschilderung zu achten, riskiert trotzdem ein Bußgeld.

Fazit