Welche Annahmen konkret verbreitet werden
- Seit dem 01.01.2026 gebe es eine landesweit einheitliche Altersbefreiung. Wer das 70. Lebensjahr vollendet habe, sei automatisch vom Bollo auto befreit, unabhängig vom Wohnort innerhalb Italiens.
- Die Steuerfreiheit trete ohne Antrag ein. Das bloße Erreichen der Altersgrenze reiche aus, ohne dass eine Meldung oder ein Formular bei der zuständigen Behörde erforderlich sei.
- Die Regelung sei ausschließlich italienischen Staatsbürgern vorbehalten. Ausländische EU-Bürger mit Wohnsitz in Italien würden nicht profitieren.
- Es existierten keinerlei weitere Voraussetzungen. Weder Einkommensgrenzen noch Beschränkungen auf ein bestimmtes Fahrzeug, eine bestimmte Motorleistung oder eine maximale Anzahl von Fahrzeugen spielten eine Rolle.
- Die Maßnahme sei bereits verbindlich beschlossen und vollständig umgesetzt, sodass sie seit dem Jahreswechsel 2025/2026 rechtssicher angewendet werde.
Diese fünf Annahmen bilden den Kern der öffentlichen Debatte. Zusammengenommen entsteht der Eindruck einer klar geregelten, umfassenden und sofort wirksamen Steuerreform.
Wie das System des "Bollo auto" tatsächlich organisiert ist
Der Bollo auto ist eine regionale Besitzsteuer. Zuständig sind die einzelnen Regionen und autonomen Provinzen. Sie legen fest, wie hoch die Steuer ausfällt, wann sie fällig ist und unter welchen Bedingungen Befreiungen oder Ermäßigungen gewährt werden. Nationale Gesetze können Rahmenbedingungen verändern, sie ersetzen jedoch nicht die regionale Zuständigkeit. Eine pauschale, landesweit zwingende Altersbefreiung müsste ausdrücklich und eindeutig im nationalen Gesetzestext verankert sein.
In den veröffentlichten nationalen Normen zum Jahreswechsel 2025/2026 findet sich indes keine Bestimmung, die sämtliche Regionen verpflichtet, alle Personen ab 70 Jahren automatisch von der Steuer zu befreien. Eine solche einheitliche Regel ist dort nicht ausdrücklich normiert.
Was regional möglich ist
Da der Bollo auto regional geregelt ist, können einzelne Regionen altersbezogene Erleichterungen beschließen. Diese können jedoch zusätzliche Voraussetzungen enthalten, etwa:
- Einkommensgrenzen
- Beschränkung auf ein einziges Fahrzeug
- Leistungs- oder Emissionsobergrenzen
- Antragspflichten mit Fristen
Solche Modelle sind rechtlich möglich, führen aber nicht zu einer automatisch landesweit identischen Situation. Je nach Region kann die Rechtslage unterschiedlich ausgestaltet sein.
Warum die EU-rechtliche Debatte entsteht
Die Diskussion über einen möglichen Verstoß gegen EU-Recht knüpft an die Annahme an, dass eine Steuerbefreiung ausschließlich italienischen Staatsbürgern gewährt werde. Eine Differenzierung allein nach Staatsangehörigkeit wäre unionsrechtlich problematisch, weil das Diskriminierungsverbot innerhalb der Europäischen Union gilt.
Entscheidend ist jedoch, ob eine solche staatsangehörigkeitsbezogene Einschränkung tatsächlich in einer verbindlichen nationalen Norm enthalten ist. Eine landesweit geltende Regelung mit ausdrücklicher Beschränkung auf italienische Staatsbürger ist in den maßgeblichen nationalen Rechtsquellen bisher nicht eindeutig festgeschrieben. Ohne eine solche Norm bleibt die EU-rechtliche Bewertung hypothetisch.





