Kurioses Blitzerfoto vor Gericht: Pumpernickel statt iPhone rettet Autofahrerin

Kurioses Blitzerfoto vor Gericht
Pumpernickel statt iPhone rettet Autofahrerin

ArtikeldatumVeröffentlicht am 15.01.2026
Als Favorit speichern
Blitzerfoto Pumpernickel
Foto: Geblitzt.de/Wittich

Die Frau war im Sommer 2025 auf der L 557 mit 17 km/h zu viel geblitzt worden. Neben der Geschwindigkeitsüberschreitung warf ihr die Behörde vor, während der Fahrt ein Mobiltelefon benutzt zu haben. Grundlage war ein Blitzerfoto, auf dem sie einen dunklen Gegenstand in der Hand hielt.

Gericht erkennt Brot statt Handy

Nach Darstellung der Fahrerin handelte es sich dabei nicht um ein Telefon, sondern um eine Pumpernickel-Stulle. Sie habe auf dem Weg zur Arbeit gefrühstückt. Das Gericht folgte dieser Darstellung. In seinem Beschluss stellte es fest, dass der Vorwurf der Handynutzung nicht bewiesen werden konnte. Damit blieb nur die Ahndung der Geschwindigkeitsüberschreitung bestehen.

Ein Handyverstoß hätte weitreichendere Folgen gehabt. Während das Bußgeld für zu schnelles Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften bei 60 Euro liegt, kostet das unerlaubte Benutzen eines elektronischen Geräts am Steuer 100 Euro und führt zusätzlich zu einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.

Grundlage in der Straßenverkehrsordnung

Die rechtliche Regelung findet sich in § 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung. Danach darf ein Fahrzeugführer ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, nicht benutzen, wenn es dafür aufgenommen oder gehalten wird. Als Verstoß gilt also nicht allein das In-der-Hand-Halten, sondern die tatsächliche Nutzung.

Unter die Vorschrift fallen auch Tablets, E-Book-Reader und Navigationsgeräte. Sogar moderne E-Zigaretten mit Touchscreen können als elektronische Geräte im Sinne der Regelung gelten, wenn sie während der Fahrt bedient werden. Das hat das Oberlandesgericht Köln im Jahr 2025 entschieden (Az. III-1 RBs 201/25).

Einspruch gegen Bußgeldbescheide

Der Fall verdeutlicht, dass ein Bußgeldbescheid nicht automatisch korrekt sein muss. Fehler bei der Beweisführung oder der Bewertung der Aufnahmen kommen vor. Wer Zweifel hat, kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Dabei ist entscheidend, die Frist einzuhalten und Beweismittel wie das Blitzerfoto oder das Messprotokoll zu sichern.

Fazit