Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat einer Klage der Mercedes-Benz AG gegen vom Kraftfahrt Bundesamt (KBA) verhängter Diesel-Rückrufe wegen illegaler Abschalteinrichtungen aus dem Jahr 2021 stattgegeben. Das KBA hatte Mercedes vorgeworfen, Motoren der Baureihen OM651 und OM640 der Abgasnorm Euro 5 mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgerüstet zu haben. Mercedes hätte auf Anordnung des KBA wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung in Europa rund 1,4 Millionen Fahrzeuge zurückrufen, davon 600.000 in Deutschland.
Aus formalen Gründen gekippt
Das Gericht erklärte in seiner Entscheidung vom 27.11.2025, das KBA habe auf der falschen Rechtsgrundlage entschieden, da die frühere Genehmigungsverordnung zwischenzeitlich durch EU-Regelungen ersetzt worden war. Daher seien die Rückrufanordnungen aus formalen Gründen unwirksam. Über die technische Zulässigkeit der sogenannten Kühlmittelsolltemperaturregelung (KSR) entschied das Gericht hingegen nicht.
Das KBA kann gegen die Entscheidung Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht einlegen. Mercedes begrüßte die Entscheidung, die auf andere Rückruf-Anordnungen des KBA übertragbar sei. Die jetzt monierten Diesel-Rückrufe sind nach Mercedes-Angaben bereits weitestgehend abgeschlossen.





