Mindest-Tempo auf Autobahnen: Wie langsam darf man eigentlich fahren?

Mindest-Tempo auf deutschen Autobahnen
Wie langsam darf man eigentlich fahren?

ArtikeldatumZuletzt aktualisiert am 15.02.2026
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Tatsächlich gibt es auf Autobahnen keine pauschale Regelung, die ein bestimmtes Mindesttempo vorschreibt. Dennoch existieren klare gesetzliche Vorgaben, die festlegen, welche Fahrzeuge Autobahnen benutzen dürfen – und unter welchen Umständen langsames Fahren zulässig ist.

Keine generelle Mindestgeschwindigkeit

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht zwar keine allgemein gültige Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen vor. Autofahrer sind also grundsätzlich nicht verpflichtet, eine bestimmte Geschwindigkeit – etwa 60 oder 80 km/h – einzuhalten. Dennoch ergibt sich aus § 18 Absatz 1 StVO eine indirekte Einschränkung: Demnach dürfen nur Kraftfahrzeuge auf Autobahnen fahren, deren Bauart eine Geschwindigkeit von mehr als 60 km/h erlaubt.

Diese Regelung bezieht sich ausschließlich auf die technische Auslegung des Fahrzeugs, nicht auf das aktuell gefahrene Tempo. Fahrzeuge, die bauartbedingt langsamer sind – etwa Mofas oder bestimmte landwirtschaftliche Maschinen – sind daher auf Autobahnen nicht zugelassen. Wer hingegen ein reguläres Auto oder Motorrad fährt, darf theoretisch auch mit geringem Tempo unterwegs sein, sofern keine anderen Vorschriften verletzt werden.

Wann langsames Fahren auf der Autobahn erlaubt ist

Unabhängig von der Bauart des Fahrzeugs gilt laut § 3 Absatz 2 StVO: Autofahrer dürfen nicht ohne triftigen Grund so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern. Das bedeutet: Wer ohne ersichtlichen Anlass mit Tempo 40 auf der rechten Spur einer ansonsten freien Autobahn fährt, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. In solchen Fällen kann ein Verwarnungsgeld von etwa 20 Euro verhängt werden.

Als triftige Gründe für eine stark reduzierte Geschwindigkeit gelten beispielsweise:

  • stockender Verkehr oder Stau
  • schlechte Sicht durch Nebel oder Dunkelheit
  • starker Regen, Schneefall oder Glätte
  • technische Defekte am Fahrzeug

In diesen Situationen dürfen Fahrer ihre Geschwindigkeit auch deutlich unter die 60-km/h-Marke senken, ohne dass dies als Behinderung gilt. Das langsame Fahren ist hier vielmehr eine notwendige Reaktion auf die äußeren Umstände.

Mindestgeschwindigkeit durch Verkehrszeichen

Abseits der allgemeinen Regelungen können Autobahnnutzer durch Verkehrszeichen zu einer bestimmten Mindestgeschwindigkeit verpflichtet werden. Das Zeichen 275 – ein blauer Kreis mit einer weißen Zahl – schreibt auf bestimmten Streckenabschnitten ein Mindesttempo vor. Ist ein solches Schild aufgestellt, darf die angegebene Geschwindigkeit grundsätzlich nicht unterschritten werden, solange die Verkehrs-, Wetter- und Sichtverhältnisse dies zulassen.

Verkehrszeichen 275 Mindestgeschwindigkeit
BMV

Kommt es jedoch zu ungewöhnlichen Situationen wie Glätte, dichter Nebel oder starkem Schneefall, entfällt die Verpflichtung zur Einhaltung der ausgeschilderten Mindestgeschwindigkeit.

FAQ: Mindestgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen

Gibt es eine gesetzlich festgelegte Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen?
Nein, eine generelle Mindestgeschwindigkeit existiert nicht. Es gilt lediglich eine bauartbedingte Voraussetzung: Fahrzeuge müssen technisch mehr als 60 km/h fahren können, um die Autobahn benutzen zu dürfen.

Darf ich bei schlechten Wetterverhältnissen unter 60 km/h fahren?
Ja. Bei triftigen Gründen wie starkem Regen, Schneefall oder schlechter Sicht darf die Geschwindigkeit deutlich reduziert werden – auch unter 60 km/h.

Was passiert, wenn ich grundlos zu langsam fahre?
Wer ohne ersichtlichen Grund den Verkehr behindert, riskiert ein Verwarnungsgeld von rund 20 Euro.

Gelten Mindestgeschwindigkeiten, wenn ein entsprechendes Schild aufgestellt ist?
Ja. Das Verkehrszeichen 275 (blauer Kreis mit weißer Zahl) schreibt eine verbindliche Mindestgeschwindigkeit für den jeweiligen Streckenabschnitt vor – sofern die Bedingungen die Einhaltung zulassen.

Dürfen Traktoren oder Mofas auf die Autobahn?
Nein. Fahrzeuge, deren Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h oder weniger beträgt, dürfen Autobahnen nicht befahren. Diese Regelung ist unabhängig von der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit.

Fazit