Mit 252 km/h in 50er-Zone gemessen: Warum der Sylt-Raser kein Bußgeld bekommt

Mit 252 km/h in 50er-Zone gemessen
Warum der Sylt-Raser kein Bußgeld bekommt

ArtikeldatumVeröffentlicht am 05.09.2025
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Messtafel Tempo
Foto: dpa / Picture Alliance

Die "Sylter Rundschau" hatte zuerst über den Vorfall berichtet, der sich in Westerland ereignet hat. Die Messung übertrifft einen ähnlich gravierenden Fall aus dem Mai, bei dem 249 Kilometer pro Stunde in derselben Geschwindigkeitsbegrenzung angezeigt wurden. Damit wurde der damalige Spitzenwert nur wenige Wochen später übertroffen.

Bahnweg als Schauplatz der Rekordfahrt

Der Vorfall ereignete sich auf dem Bahnweg, einer bei Autofahrern bekannten Strecke in Westerland. Die Straße wird immer wieder von Rasern als inoffizielle Rennstrecke genutzt und steht deshalb seit Jahren im Fokus der Behörden.

Die Gemeinde setzt an den betroffenen Straßen sogenannte Messtafeln ein, die zur Verkehrsberuhigung beitragen sollen. Diese Geräte zeigen Autofahrern ihre aktuelle Geschwindigkeit an und speichern die Werte auch für statistische Zwecke. Allerdings machen sie keine Fotos.

Fahrer ist nicht zu identifizieren

Das bedeutet: Weder die Fahrzeuge noch die Fahrer lassen sich identifizieren. Auch Bußgelder oder Fahrverbote sind deshalb nicht möglich. Gemeinde-Sprecher Florian Korte erklärte gegenüber dem "NDR": "Man gehe davon aus, dass der Wert korrekt sei, da die Tafeln geeicht seien und keine Fehler vorlägen."

Unklar bleibt zudem, ob es sich bei den beiden Rekordwerten aus Mai und Juli möglicherweise um denselben Fahrer handelt. Da die Geräte keine Bildaufnahmen liefern, lässt sich diese Frage nicht beantworten.

Bei der massiven Tempo-Überschreitung – über 200 km/h zu schnell innerorts – sieht der Bußgeldkatalog als Regelfall 800 Euro, zwei Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot vor. Wird der Verstoß vorsätzlich begangen, etwa wenn die Geschwindigkeit bewusst so stark überschritten wurde, kann die Summe verdoppelt werden. In solchen Fällen wären also 1.600 Euro Bußgeld möglich.

Darüber hinaus kann es auch den Tatbestand eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens erfüllen. Nach § 315d StGB gilt das nicht nur für Rennen mit mehreren Beteiligten, sondern auch für ein sogenanntes "Alleinrennen", wenn jemand sich mit "nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig sowie rücksichtslos fortbewegt". Hier drohen Geld- oder Freiheitsstrafen, der Entzug der Fahrerlaubnis und weitere Auflagen wie eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).

Fazit