Nach der nächsten Auffahrt? Nein!: Erst dann endet ein Tempolimit auf Autobahnen

Nach der nächsten Auffahrt? Nein!
Erst dann endet ein Tempolimit auf Autobahnen

ArtikeldatumVeröffentlicht am 07.09.2025
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Tempolimit Autobahn
Foto: FrankRamspott via Getty Images; Collage:Wittich

Das klassische Tempolimit auf Autobahnen wird mit dem runden Schild mit rotem Rand und schwarzer Ziffer (Zeichen 274) angeordnet. Es gilt so lange, bis eine der folgenden Situationen eintritt:

  • ein neues Tempolimit-Schild wird aufgestellt,
  • ein offizielles Aufhebungszeichen folgt (Zeichen 278 oder 282),
  • die Geschwindigkeit durch eine Zusatztafel zeitlich oder streckenmäßig beschränkt ist,
  • der Gefahrenbereich, für den das Limit gilt, eindeutig endet (etwa eine Baustelle oder ein Gefälle).

Die Schilder 278 und 282 unterscheiden sich dabei: Schild 278 mit der ausgegrauten Ziffer hebt nur das konkret angeordnete Limit auf, Schild 282 mit fünf schwarzen Querstreifen beendet sämtliche Tempolimits und Überholverbote.

Auffahrten und Kreuzungen

Ein weit verbreiteter Irrtum lautet, dass Autobahnauffahrten ein Tempolimit automatisch aufheben würden. Dies ist nicht korrekt. Wer etwa von einer Landstraße mit 80 km/h-Beschränkung auf eine Autobahn auffährt, auf der kein Schild steht, muss sich weiterhin an das Limit halten, solange es nicht offiziell aufgehoben wurde.

Der ADAC weist darauf hin, dass dies zu unsicheren Verkehrssituationen führen kann. Denn ein Fahrer, der mit 80 km/h auffährt, trifft unter Umständen auf eine freie Strecke, auf der andere bereits mit deutlich höheren Geschwindigkeiten unterwegs sind. Aus Gründen der Verkehrssicherheit empfehlen Experten deshalb, an Autobahnauffahrten stets ein Wiederholungsschild aufzustellen. In der Praxis ist das auch bereits bei vielen Autobahnauffahrten der Fall.

Schilderbrücken und elektronische Anzeigen

Auch Anzeigen auf Schilderbrücken sind verbindlich. Leuchten die Geschwindigkeitsangaben, gilt das Limit in vollem Umfang. Sobald die Anzeige abgeschaltet wird, bedeutet dies jedoch nicht automatisch eine Aufhebung. Auch hier bedarf es eines entsprechenden Aufhebungsschildes oder einer Anzeige mit Querstreifen.

Besondere Regeln gelten bei Baustellen oder zeitlich beschränkten Tempolimits. Ist ein Tempolimit mit einem Zusatzschild wie "6–22 Uhr" versehen, darf außerhalb dieser Zeit wieder schneller gefahren werden. Bei baustellenbedingten Begrenzungen endet das Tempolimit, sobald der Gefahrenbereich eindeutig verlassen ist – etwa am Ende der markierten Strecke.

Zonenregelungen auf Autobahnen

Zonenverbote, wie sie aus Innenstädten mit Tempo-30-Zonen bekannt sind, spielen auf Autobahnen keine Rolle. Dort wird ausschließlich über Streckenverbote geregelt.

Fazit