Nach Fahrverbot nur noch mit Alkolock: Neue Auflagen für Alkoholsünder in Italien

Neue Auflagen für Alkoholsünder in Italien
Nach Fahrverbot nur noch mit Alkolock

ArtikeldatumVeröffentlicht am 27.02.2026
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Alcoguard
Foto: Volvo

Die Maßnahme ist Teil einer Reform des Codice della Strada und soll Wiederholungstaten verhindern.

Alkolock-Pflicht für viele Jahre

Die Verpflichtung betrifft Personen, die mit einem Blutalkoholwert von mehr als 0,8 Promille oder in besonders schweren Fällen von mehr als 1,5 Promille verurteilt wurden. Nach italienischem Recht kann die Alkolock-Pflicht je nach Schwere des Delikts für zwei oder drei Jahre gelten. Maßgeblich ist das jeweilige Urteil.

Das System funktioniert technisch wie ein Atemalkoholmessgerät. Vor dem Start muss der Fahrer in ein Mundstück blasen. Wird Alkohol festgestellt, blockiert das Gerät die Zündung. Nach Angaben italienischer Medien sind auch während der Fahrt erneute Atemproben möglich. Ziel ist es, Umgehungsversuche zu erschweren.

Fahrer trägt Umrüstungskosten

Die Kosten tragen die Betroffenen selbst. Nach übereinstimmenden Berichten italienischer Medien liegen die Ausgaben für Gerät und Einbau bei rund 2.000 Euro. Hinzu kommen laufende Kosten für Wartung, Kalibrierung und Verbrauchsmaterialien wie Mundstücke. Je nach Anbieter können sich die Gesamtkosten über die vorgeschriebene Nutzungsdauer weiter erhöhen.

Kritisch diskutiert wird in Italien, dass nicht jedes ältere Fahrzeug ohne Weiteres technisch nachgerüstet werden kann. Zudem ist die Zahl der autorisierten Werkstätten zunächst begrenzt. Das Ministerium verweist darauf, dass nur zugelassene Geräte verbaut werden dürfen, um Manipulationen auszuschließen.

Rechtlicher Rahmen und praktische Umsetzung

Rechtsgrundlage ist die Reform des Codice della Strada sowie ein ergänzendes Ministerialdekret. Die Maßnahme knüpft an eine rechtskräftige Verurteilung an und ist nicht rückwirkend für frühere Fälle vorgesehen, sofern diese bereits vollständig abgeurteilt und abgeschlossen sind.

Im Unterschied zu einem vollständigen Fahrverbot ermöglicht das Alkolock-System betroffenen Fahrern, unter technischen Auflagen wieder am Straßenverkehr teilzunehmen. Voraussetzung bleibt jedoch der Einbau des Geräts in jedes Fahrzeug, das sie führen wollen. Betroffene müssen bei Kontrollen entsprechende Nachweise vorlegen.

Fazit