Ziel ist es, europaweit einheitliche Regeln für Microcars und kleine Stadtfahrzeuge zu schaffen, die zwischen Roller und Pkw angesiedelt sind.
Einheitliche Basis für Microcars und City-Elektroautos
Die Klasse BL kann künftig die bestehende Pkw-Klasse B ergänzen. Sie soll den Einstieg in den motorisierten Straßenverkehr erleichtern und zugleich eine Lücke zwischen Zweirädern und klassischen Pkw schließen. Damit reagiert die EU auf die zunehmende Verbreitung kompakter Elektrofahrzeuge, die in vielen Städten bereits zum Alltag gehören.
Die BL-Klasse ist eine optionale Kategorie, die Mitgliedstaaten in ihre nationale Fahrerlaubnisstruktur übernehmen können. Staaten, die sie nicht einführen, können entsprechende Fahrzeuge weiterhin unter der Klasse B führen.
Das gilt für die BL-Führerscheinklasse
Nach der EU-Richtlinie dürfen Inhaber der Klasse BL folgende Fahrzeuge fahren:
- Maximales Leergewicht: 600 Kilogramm (ohne Batterie)
- Leistung: bis 15 Kilowatt
- Geschwindigkeit: rund 90 km/h
- Antrieb: ausschließlich elektrisch oder anderweitig emissionsfrei
- Anhängerverkehr: nicht zulässig
Die neue Klasse ist damit vor allem für Fahrzeuge gedacht, die der Kategorie L7e zugeordnet sind – also sogenannte "heavy quadricycles". Darunter fallen etwa der Microlino, Silence S04, XEV YoYo, Estrima Biro oder Renault Twizy.
Umsetzung in Deutschland
Deutschland prüft, ob die neue Klasse BL als eigenständige Stufe eingeführt oder in die Klasse B integriert wird. Aktuell dürfen L7e-Fahrzeuge mit einem normalen Pkw-Führerschein (Klasse B) geführt werden. Sollte die Klasse BL national umgesetzt werden, könnte sie künftig eine vereinfachte Zugangsstufe bilden – vermutlich ab 17 Jahren, ähnlich dem begleiteten Fahren.
Die neue Regelung betrifft damit vor allem elektrische Leichtfahrzeuge, die bisher rechtlich teils unklar zwischen Pkw und Quad positioniert waren. Für Fahrschulen könnte BL einen neuen Ausbildungszweig bedeuten, insbesondere für Stadtbewohner ohne Interesse an großen Fahrzeugen.
Einordnung: Was sind L7e-Fahrzeuge?
Die EU-Fahrzeugkategorie L7e ("heavy quadricycle") umfasst vierrädrige Leichtfahrzeuge mit einem maximalen Leergewicht von 400 Kilogramm (bzw. 600 Kilogramm bei Elektroantrieb) und einer Leistung bis 15 Kilowatt.
Sie gelten nicht als Pkw, sondern als Leichtfahrzeuge mit vereinfachten Typgenehmigungsanforderungen. Viele dieser Modelle werden bereits in urbanen Flotten, Carsharing-Systemen oder von Privatpersonen genutzt.
Mit der Einführung der Klasse BL erhalten sie erstmals einen einheitlichen fahrerlaubnisrechtlichen Rahmen in der gesamten EU. Das erleichtert den grenzüberschreitenden Gebrauch solcher Fahrzeuge – etwa bei Reisen oder Mietnutzungen.
Vergleich mit japanischen Kei-Cars
Die EU-Klasse BL erinnert in ihrer Idee an die japanischen Kei-Cars, kleine, steuerlich begünstigte Stadtautos mit strengen Abmessungs- und Leistungsgrenzen. Während japanische Kei-Cars bis 3,40 Meter lang, 1,48 Meter breit und 47 Kilowatt stark sein dürfen, liegt die EU-Klasse BL deutlich darunter. Fahrzeuge dieser Kategorie sind leichter, schwächer motorisiert und technisch näher an Microcars als an vollwertigen Autos.
Dennoch verfolgt die EU ein ähnliches Ziel: Mobilität auf engem Raum fördern, Verkehrsflächen entlasten und emissionsfreie Alternativen für Stadtbewohner schaffen.
Bedeutung für die Verkehrswende
Mit der neuen Klasse BL will die EU den Zugang zu elektrischer Mobilität vereinfachen und den Fahrzeugmarkt stärker diversifizieren. Hersteller könnten künftig gezielt Fahrzeuge entwickeln, die auf diese Kategorie zugeschnitten sind – leicht, elektrisch, kostengünstig und innerstädtisch nutzbar.
Das Regelwerk ist Teil der umfassenden EU-Führerscheinreform, die bis Ende 2028 in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss. Parallel sollen der digitale Führerschein und die Anerkennung von Fahrverboten europaweit eingeführt werden.





