Der wesentliche Grund für die Dauer ist das Gesetzgebungsverfahren selbst. Damit eine solche Spritpreisbremse eingeführt werden kann, müsste das Wettbewerbsrecht angepasst werden. Konkret geht es um Änderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das die kartellrechtlichen Regeln für Märkte in Deutschland festlegt.
Gesetzgebungsverfahren dauert mehrere Monate
Eine solche Änderung folgt dem regulären parlamentarischen Ablauf. Zunächst müsste das Bundeswirtschaftsministerium einen Gesetzentwurf ausarbeiten. Danach beschließt das Bundeskabinett den Entwurf und bringt ihn in den Bundestag ein.
Im Parlament folgen mehrere Beratungsschritte. Üblich sind drei Lesungen im Bundestag sowie Beratungen in den zuständigen Ausschüssen. Dort werden regelmäßig Sachverständige aus Wirtschaft, Verbraucherschutz und Wissenschaft angehört. Erst danach kann der Bundestag über das Gesetz abstimmen.
Anschließend muss sich in vielen Fällen auch der Bundesrat mit dem Gesetz befassen. Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wird es im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt im Anschluss dann in Kraft.
Allein dieser Ablauf dauert in der Praxis meist mehrere Monate. Selbst bei einem beschleunigten Verfahren gilt ein Zeitraum von etwa sechs bis neun Monaten als realistisch. Bei umfangreichen Beratungen oder politischen Streitpunkten kann sich der Prozess auch auf etwa ein Jahr verlängern.
Integration in laufendes Verfahren könnte schneller sein
Die Bundesregierung prüft allerdings, ob sich die neue Regel in ein bereits laufendes Gesetzgebungsverfahren integrieren lässt. In diesem Fall könnte der Zeitplan etwas kürzer ausfallen, weil ein Teil der formalen Schritte bereits erledigt wäre. Wenn ein Gesetz bereits im parlamentarischen Verfahren ist, können zusätzliche Regelungen über Änderungsanträge ergänzt werden. Dadurch entfällt die komplette Vorbereitung eines neuen Gesetzentwurfs.
Selbst dann würde eine Einführung nicht sofort erfolgen. Je nach Stand des Gesetzgebungsverfahrens könnte eine Umsetzung frühestens nach etwa zwei bis vier Monaten möglich sein.
Mögliche juristische Hürden
Zusätzlich könnten rechtliche Fragen eine Einführung weiter verzögern. Eine gesetzliche Begrenzung von Preisänderungen greift direkt in die Preisfreiheit von Unternehmen ein. Diese unternehmerische Freiheit ist ein zentraler Bestandteil der marktwirtschaftlichen Ordnung. Mineralölkonzerne oder Branchenverbände könnten daher prüfen lassen, ob eine solche Regelung verhältnismäßig ist. In diesem Fall wären juristische Schritte möglich, etwa eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht.
Auch europarechtliche Fragen könnten eine Rolle spielen. Der Kraftstoffmarkt ist Teil des europäischen Binnenmarktes. Nationale Eingriffe in Preisbildungsmechanismen müssen daher mit europäischen Wettbewerbsregeln vereinbar sein. In solchen Fällen können nationale Gerichte auch den Europäischen Gerichtshof einschalten.





