Im Mittelpunkt stehen nach Mitteilung von Nachrichtenagenturen Straßen, Autobahnen und Brücken, daneben auch Schienen- und Wasserstraßen sowie Lkw-Parkplätze. Der Gesetzentwurf soll am 17. Dezember 2025 im Kabinett beraten werden.
Vorrang für Bundesstraßen und Brücken
Künftig sollen alle Projekte zur Engpassbeseitigung bei Bundesverkehrswegen als Vorhaben von überragendem öffentlichem Interesse gelten. Dazu zählen der Aus- und Neubau von Autobahnen, vierstreifigen Bundesstraßen und der Ersatz maroder Brücken.
Mit dieser Einstufung erhalten Straßen- und Brückenbauprojekte Vorrang bei Planung und Genehmigung. Die Verfahren sollen sich verkürzen, weil Behörden weniger Einzelschritte prüfen und schneller über Maßnahmen entscheiden dürfen.
Ersatzneubauten sollen zügiger starten
Besonderes Gewicht legt das Gesetz auf Brücken, deren baulicher Zustand vielerorts Sanierungen oder Neubauten erfordert. Ersatzneubauten werden ausdrücklich in den Beschleunigungsrahmen aufgenommen.
Für die Planung solcher Bauwerke sollen vereinfachte Prüfverfahren und eine engere Abstimmung zwischen Bund, Ländern und der Autobahn GmbH gelten. Ziel ist, Sperrungen zu vermeiden und Ausweichverkehre zu begrenzen.
Digitale Verfahren und weniger Prüfungen
Alle Verwaltungsverfahren sollen künftig vollständig digital ablaufen. Anträge, Genehmigungen und Beteiligungen werden zentral online abgewickelt. Damit soll der Aufwand sinken und die Bearbeitungszeit verkürzt werden.
Zudem entfällt die Pflicht zur Raumverträglichkeitsprüfung bei Bundesstraßen, Schienen- und Wasserstraßen, sofern ein Land nicht binnen vier Wochen widerspricht. Auf diese Weise will die Bundesregierung Doppelprüfungen vermeiden und Verfahren vereinheitlichen.
Änderungen im Umweltrecht
Beim Artenschutz setzt die Koalition auf bundesweit einheitliche Regeln. Der standardisierte Ansatz, der bereits für Schienenwege gilt, wird auf Straßen und Wasserstraßen ausgedehnt.
Darüber hinaus wird das Verbandsklagerecht neu gefasst. Klagende Verbände müssen künftig nachweisen, dass sie bereits im Verwaltungsverfahren beteiligt waren. Klagen haben in der Regel keine aufschiebende Wirkung mehr, wodurch Baumaßnahmen häufiger fortgesetzt werden können.
Neue Regelungen für Ausgleichsmaßnahmen
Eingriffe in Natur und Landschaft können künftig auch durch Ersatzgeldzahlungen kompensiert werden. Diese Zahlungen gehen an das Bundesumweltministerium oder eine von dort benannte Stelle.
Zudem wird der Radius für Flächen, die als Ausgleichsmaßnahmen dienen, erweitert. Für Straßen- und Brückenprojekte ergibt sich dadurch mehr Handlungsspielraum bei der Suche nach geeigneten Flächen.
Anpassungen im Vergaberecht
Bei großen Infrastrukturvorhaben dürfen Ausschreibungen künftig zusammengefasst werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dafür sprechen. Voraussetzung ist ein Auftragswert von mehr als elf Millionen Euro ohne Umsatzsteuer.
Damit soll die Zahl der Schnittstellen im Projektablauf sinken. Besonders bei Großprojekten wie Autobahnbrücken erwartet die Koalition dadurch eine zügigere Umsetzung und weniger Abstimmungsbedarf zwischen beteiligten Unternehmen.
Weitere Infrastrukturbereiche
Auch die Schiene, die Bundeswasserstraßen und der Ausbau von Lkw-Parkplätzen fallen unter den neuen Beschleunigungsrahmen. Für Elektrifizierungsstrecken unter 60 Kilometern entfällt die Umweltverträglichkeitsprüfung.
Diese Projekte sollen ebenfalls als überragendes öffentliches Interesse gelten, um Engpässe im Güter- und Personenverkehr schneller aufzulösen.
Finanzierung über Deutschlandfonds
Ergänzend zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz plant die Bundesregierung einen Deutschlandfonds, mit dem privates Kapital in Modernisierungsprojekte gelenkt werden soll. Details zu Umfang, Laufzeit und Verteilung der Mittel sind noch offen.
Für Straßen und Brücken würde der Fonds eine zusätzliche Finanzierungsquelle darstellen, um wichtige Projekte über den regulären Haushalt hinaus umzusetzen.





