Neues Notruf-System Next Generation eCall ab 2026: Was bedeutet das für uns Autofahrer

Neues Notruf-System Next Generation eCall ab 2026
Was bedeutet das für uns Autofahrer

ArtikeldatumVeröffentlicht am 23.09.2025
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E-Call-Test, ams2323
Foto: Sveinn Gunnar Baldvinsson

Ziel ist es, den automatischen Notruf auch dann sicherzustellen, wenn diese Netze in den kommenden Jahren abgeschaltet werden. Seit März 2018 ist eCall in allen neuen Pkw und leichten Transportern Pflicht. Mit der Einführung der neuen Generation passt die EU die Vorschriften an die technische Entwicklung an und schafft eine Lösung, die langfristig funktioniert.

Umstellung auf moderne Netze

Der bisherige eCall nutzte die älteren Mobilfunkstandards, um nach einem Unfall automatisch die europäische Notrufnummer 112 zu wählen. Künftig wird die Verbindung über 4G- und 5G-Netze hergestellt, die europaweit ausgebaut und langfristig verfügbar sind. Damit soll die Funktionsfähigkeit des Notrufsystems auch in den kommenden Jahrzehnten gewährleistet bleiben.

Am Ablauf ändert sich für Autofahrer nichts. eCall übermittelt nach einem Unfall wichtige Informationen wie Standort, Fahrtrichtung und Auslöseart an die Leitstelle und baut gleichzeitig eine Sprachverbindung zu den Rettungskräften auf.

Zeitplan der Einführung

Die neuen Vorschriften gelten in zwei Schritten. Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle neu entwickelten Fahrzeugtypen der Klassen M1 (Pkw) und N1 (leichte Transporter bis 3,5 Tonnen) mit dem neuen eCall ausgestattet sein. Fahrzeuge ohne diese Technik erhalten dann keine Typgenehmigung mehr.

Ab dem 1. Januar 2027 dürfen zudem keine Neuwagen mehr zugelassen werden, die nicht über den neuen eCall verfügen. Das betrifft auch Modellreihen, die bereits zuvor genehmigt wurden und noch mit der alten Technik produziert würden.

Auswirkungen für Autokäufer

Für Käufer ist besonders die Übergangszeit im Jahr 2026 wichtig. Manche Fahrzeuge könnten in dieser Phase noch mit dem alten System ausgeliefert werden. Wer sein Auto erst im Jahr 2027 zulassen möchte, muss darauf achten, dass es bereits die neue Technik an Bord hat, da sonst keine Zulassung möglich ist.

Bestandsfahrzeuge, die bereits auf der Straße sind, sind von der Umstellung nicht betroffen. Sie dürfen weiterhin gefahren werden, auch wenn sie noch mit der alten Technik ausgestattet sind. Eine Pflicht zur Nachrüstung gibt es nicht.

Einschränkungen durch Netzabschaltungen

Ein praktisches Problem könnte sich in einigen Jahren dennoch ergeben. Mit dem Ende der 2G-Netze funktioniert der alte eCall nicht mehr zuverlässig. In Deutschland haben Telekom und Vodafone angekündigt, ihre 2G-Netze bis 2028 abzuschalten. Teilweise sollen einzelne Anwendungen noch bis 2030 unterstützt werden, doch spätestens dann verliert das alte System seine Funktion.

Das bedeutet: Ältere Fahrzeuge bleiben zwar zugelassen, der automatische Notruf könnte aber irgendwann nicht mehr nutzbar sein. Wer langfristig auf ein funktionsfähiges System Wert legt, sollte ein Fahrzeug mit dem neuen eCall wählen.

Datenschutz und Funktionsweise

Auch mit dem neuen Standard bleibt die Grundidee bestehen. Der Notruf wird nur im Ernstfall ausgelöst, eine dauerhafte Ortung findet nicht statt. Der ADAC stellt klar: "eCall übermittelt Daten ausschließlich im Notfall, eine Dauerüberwachung gibt es nicht."

Für die Fahrer bedeutet das, dass sie sich im Alltag nicht überwacht fühlen müssen. Erst wenn ein Unfall geschieht oder der Notrufknopf betätigt wird, werden die notwendigen Daten übermittelt.

Rolle der Notrufzentralen

Die Notrufzentralen in den europäischen Ländern müssen ebenfalls auf die neue Technik vorbereitet werden. Ab 2026 sollen sie in der Lage sein, die neuen Notrufe entgegenzunehmen. Parallel dazu betreiben manche Hersteller eigene Hotlines. Fachleute weisen jedoch darauf hin, dass die direkte Verbindung zu 112 in der Regel schneller funktioniert.

Damit bleibt für Autofahrer im Prinzip alles beim Alten: Der Notruf wird wie gewohnt abgesetzt, im Hintergrund läuft jedoch künftig eine andere Technik.

Fazit