Orangefarbenes "Ei" auf Wellen: Achtung Pkw-Fahrer, das Schild gilt auch für Euch!

Orangefarbenes „Ei“ auf Wellen
Achtung Pkw-Fahrer, das Schild gilt auch für Euch!

ArtikeldatumZuletzt aktualisiert am 07.09.2025
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Schild 261(Ei)
Foto: FrankRamspott via Getty Images; Retusche: Wittich

Bei dem "Ei" handelt es sich nicht um besonders fragile Fracht, sondern um einen orangefarbenen, liegend dargestellten Tankkörper über stilisierten blauen Wellen. Das Schild 269 markiert ein "Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung". Auch wenn die Darstellung auf den ersten Blick an einen Lkw erinnert, gilt das Verbot für alle Fahrzeugarten.

Die Durchfahrt ist untersagt, sobald insgesamt mehr als 20 Liter wassergefährdender Stoffe an Bord sind. Erfasst werden damit nicht nur Tanklastzüge, sondern auch kleinere Fahrzeuge wie Transporter oder Pkw mit Anhänger, sobald sie größere Mengen gefährlicher Flüssigkeiten transportieren. Typische Stoffgruppen sind Mineral- und Teeröle, Säuren, Laugen, bestimmte Metall- und Halogenverbindungen sowie zahlreiche organische Lösungsmittel. Die konkrete Einstufung erfolgt nach den Wassergefährdungsklassen (WGK).

Eingesetzt wird das Schild vor allem in Wasserschutzgebieten oder in unmittelbarer Nähe von Trinkwasserbrunnen und Wasserwerken. Behörden stellen es häufig an Brücken oder Tunneln auf, um das Risiko einer Gewässer-Verschmutzung zu verringern. Die grafische Gestaltung mit dem orangefarbenen Tank über Wellen symbolisiert daher bewusst den Bezug von Gefahrguttransport und Gewässerschutz.

Schild 261
Bundesverkehrsministerium

Bußgelder, Punkte, Fahrverbot

Wer ein Verbot nach Zeichen 269 missachtet, muss mit 100 Euro und 1 Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Bei einem wiederholten Verstoß erhöht sich die Strafe auf 250 Euro, ebenfalls 1 Punkt sowie 1 Monat Fahrverbot. Diese Sanktionen sind bundeseinheitlich in der Bußgeldkatalog-Verordnung geregelt.

Kommt es durch die Missachtung zu Gefährdungen oder Schäden, können darüber hinaus umwelt- oder strafrechtliche Verfahren greifen. Rechtsgrundlagen sind unter anderem das Wasserhaushaltsgesetz sowie die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Ausnahmen und Sonderrechte

In bestimmten Fällen wird das Verbot durch Zusatzzeichen eingeschränkt. Ein Schild mit dem Hinweis "Anlieger frei" ermöglicht beispielsweise Lieferverkehr zu Grundstücken oder Betrieben, die direkt innerhalb des gesperrten Bereichs liegen. Solche Ausnahmen sind allerdings selten und bedürfen einer engen Abstimmung mit den zuständigen Wasserbehörden, da der Schutz der Grund- und Trinkwasserressourcen grundsätzlich Vorrang hat.

Für Blaulichtfahrzeuge gelten die allgemeinen Sonderrechte nach § 35 StVO. Feuerwehr, Technisches Hilfswerk, Katastrophenschutz oder auch Polizei dürfen das Zeichen in Notfällen ignorieren, wenn dies zur Abwehr von Gefahren notwendig ist. Das gilt insbesondere bei Einsätzen, die selbst dem Schutz von Umwelt und Gewässern dienen, etwa beim Auslaufen von Gefahrstoffen.

Abgrenzung zu Zeichen 261

Neben dem "Ei auf Wellen" gibt es mit Zeichen 261 ein weiteres Durchfahrtsverbot, das sich gegen kennzeichnungspflichtige Gefahrguttransporte richtet. Dieses Schild untersagt die Fahrt für Fahrzeuge, die nach ADR mit einer orangefarbenen Warntafel versehen sein müssen – unabhängig davon, ob die Ladung wassergefährdend ist oder nicht. Erfasst werden damit auch Stoffe wie explosive Güter, Gase oder radioaktive Materialien. Während Zeichen 269 also speziell auf den Schutz von Gewässern zielt und bereits bei vergleichsweise kleinen Mengen greift, richtet sich Zeichen 261 allgemein gegen Transporte mit hoher Gefährlichkeit. Beide Verbote können nebeneinander stehen und ergänzen sich in der Praxis.

Was ADR bedeutet

ADR steht für "Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route" – auf Deutsch: "Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße". Es regelt europaweit die Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter. Dazu zählen:

  • Kennzeichnungspflichten: Fahrzeuge mit bestimmten Gefahrgütern müssen vorne und hinten orange Warntafeln führen.
  • Verpackung und Ladungssicherung: Gefährliche Stoffe dürfen nur in vorgeschriebenen Behältern transportiert und müssen fachgerecht gesichert werden.
  • Fahrzeug- und Ausrüstungsanforderungen: Für ADR-Transporte sind spezielle technische Ausstattungen und Sicherheitsmittel vorgeschrieben.
  • Fahrerqualifikation: Lkw-Fahrer benötigen eine ADR-Bescheinigung und regelmäßige Fortbildungen.

Das Abkommen sorgt für einheitliche Standards in ganz Europa und legt fest, wann ein Transport als Gefahrgut gilt – und damit auch, wann ein Fahrzeug unter das Verbot nach Zeichen 261 fällt.

Anm. der Redaktion: Das Schild im Aufmacher haben wir zur besseren Veranschaulichung ein wenig verändert, so sieht das Schild 261 natürlich nicht aus.

Fazit