Wer derzeit auf der Renault-Website oder beim -Händler vorbeischaut und in den vergangenen Tagen zudem die Nachrichten verfolgt hat, dürfte ein wenig verwundert sein: Dort werden unvermindert die beiden Modelle Clio und Megane angepriesen und angeboten. Dabei hatte das Landgericht München I in einem Urteil vom Ende letzter Woche (Aktenzeichen 7 O 7655/25) ein Verkaufsverbot beider Baureihen verhängt. Sogar vom Rückruf beider Modelle und der Vernichtung zumindest der beanstandeten Bauteile ist im Urteil die Rede.
Clio und Megane werden vorerst unvermindert verkauft
Doch noch hat sich gar nichts geändert. Denn damit das Urteil vollstreckt wird, müsste der Kläger, das US-Technologieunternehmen Broadcom, eine Sicherheitsleistung in mehrfacher Millionenhöhe (die genaue Summe ist bisher nicht bekannt) bei Gericht hinterlegen. Da dies bisher nicht passiert ist, läuft Renaults Geschäft in Sachen Clio und Megane vorerst unvermindert weiter.
Und das soll auch so bleiben, wie Renault direkt nach Bekanntwerden der Gerichtsentscheidung klarstellte. Der Hersteller habe die Entscheidung des Münchner Landgerichts vom 5. Februar 2026 zur Kenntnis genommen und weise sie entschieden zurück. "Wir werden umgehend Berufung einlegen", sagte ein Sprecher gegenüber auto motor und sport. Wie das Oberlandesgericht München der Fach-Website IP Fray bestätigte, ist die entsprechende Berufungsklage inzwischen eingegangen.
Parallel habe Renault zwei Rechtsverfahren zur Nichtigerklärung des betreffenden Patents eingeleitet, "für die wir nach unserer Einschätzung über solide Argumente verfügen", so der Sprecher weiter.
Streit um ein "standardessenzielles" Patent
Doch um welches Patent geht es überhaupt? Es trägt die Nummer EP1903733 und ist für den Ethernet-Standard IEEE 802.3bw essenziell. Ethernet wird in modernen Fahrzeugen unter anderem für die Datenkommunikation von Navigations- und Telematiksystemen genutzt. Konkret beanstandet wurden das Navigationssystem des Clio (siehe Fotoshow über dem Artikel) sowie die Telematik-Steuereinheit des Mégane, in denen unterschiedliche Chipsätze von Zulieferern zum Einsatz kommen.
Renault kämpft übrigens nicht allein im Patentrechtsstreit mit Broadcom. Wie die "Wirtschaftswoche" berichtet, stehen die Zulieferer Bosch und Valeo dem Autokonzern als Streithelfer zur Seite. Wohl nicht ganz uneigennützig, denn Renault könnte die beiden Unternehmen, von denen die beanstandeten Teile offenbar stammen, in Regress nehmen. Denn in der Regel lassen sich die Autohersteller von ihren Zulieferern zusichern, über die nötigen Lizenzen zur Nutzung von geistigem Eigentum in ihren Bauteilen zu verfügen. Dennoch verklagen die Patentinhaber immer wieder die Autokonzerne statt der Zulieferer, da diese ganz oben in der Wertschöpfungskette stehen und hier für gewöhnlich höhere Lizenzgebühren eingefordert werden können.
Kommt es doch zur außergerichtlichen Einigung?
Fraglich ist, wie weit beide Parteien ihren Streit vor Gericht treiben wollen. In der Vergangenheit würden ähnliche Auseinandersetzungen meist außergerichtlich beigelegt – und zwar nachdem die Autohersteller Lizenzgebühren an die Patentinhaber nachgezahlt hatten.












