Die deutsche Firma Vitronic ist bekannt für die Blitzanlagen auf deutschen Straßen. Besonders die grauen Blitzersäulen, die mobilen Radarfalle aber auch der Enforcement-Trailer sind berüchtigt. Die technischen Daten nennen bei allen drei einen Messbereich von 10 bis 320 km/h. Aber ...
... was passiert über 320 km/h?
Nach Angaben des Herstellers endet die Erfassung nicht an dieser Grenze. "Das Messgerät erstellt auch bei Geschwindigkeiten über 320 km/h einen Falldatensatz, der als Beweismittel herangezogen werden kann. Der einzige Unterschied besteht darin, dass bei solchen Geschwindigkeiten nicht der konkret gemessene Wert vorgeworfen wird, sondern nur der größte Wert des nominalen Messbereichs", so eine Sprecherin gegenüber www.auto-motor-und-sport.de.
Das bedeutet: Auch wenn ein Fahrzeug schneller fährt, als der Messbereich abbildet, löst der Blitzer aus. Im Bußgeldbescheid erscheint dann der höchste erfasste Wert des Systems. Der Verstoß bleibt damit vollständig dokumentiert.
Verstoß ist maßgeblich, nicht das Extrem-Tempo
Der angesetzte Maximalwert des Messbereichs gilt als rechtssicher, sofern das Gerät geeicht ist und die Messung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Dass oberhalb von 320 km/h kein exakter Wert mehr ausgewiesen wird, steht der Verwertbarkeit nicht entgegen. Maßgeblich ist der nachgewiesene Verstoß, nicht die absolute Geschwindigkeit.
Nach Angaben des Herstellers sind die Kameras technisch so ausgelegt, dass auch bei sehr hohen Geschwindigkeiten verwertbare Beweisfotos entstehen. Dies gilt demnach auch bei Tempi von deutlich über 250 km/h und bei mehreren gleichzeitig erfassten Fahrspuren.
Welche Strafen drohen bei solchen extremen Geschwindigkeiten?
Ein Fahrer, der auf einer Autobahn mit Tempolimit 100 km/h mit gemessenen 330 km/h unterwegs wäre, überschreitet die zulässige Geschwindigkeit um 230 km/h. Nach dem Bußgeldkatalog 2026 liegt damit die höchste vorgesehene Stufe einer Ordnungswidrigkeit vor: 700 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot. In der Praxis würde jedoch zusätzlich ein Strafverfahren eingeleitet. Eine derart extreme Überschreitung erfüllt regelmäßig den Straftatbestand des § 315d StGB (verbotenes Kraftfahrzeugrennen) oder der Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB. In solchen Fällen drohen Geld- oder Freiheitsstrafen sowie der Entzug der Fahrerlaubnis.
Ein realer Fall zeigt, wie drastisch die Konsequenzen sein können: 2025 wurde auf der A2 bei Magdeburg ein Autofahrer mit 321 km/h in einem 120er-Bereich geblitzt. Die Polizei dokumentierte den Verstoß mit einem Enforcement-Trailer, es folgten 900 Euro Bußgeld, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot. Zusätzlich prüfte die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren wegen grob verkehrswidrigen Fahrens.
Noch schwerer wiegt ein solcher Verstoß innerhalb geschlossener Ortschaften. Bei erlaubten 50 km/h und gemessenen 330 km/h würde die Überschreitung 280 km/h betragen – weit außerhalb des Bußgeldrahmens. Der Fall wäre nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat zu bewerten. Juristisch läge ein Verstoß nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB vor, also das Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. In der Rechtsprechung werden solche Fälle regelmäßig mit Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren, dem Entzug der Fahrerlaubnis und langen Sperrfristen für eine Neuerteilung geahndet. Wären dabei Menschen gefährdet oder verletzt worden, könnte das Strafmaß sogar bis zu zehn Jahre Haft betragen.





