Starterbatterie-Kartell spricht 12 Jahre Preise ab: EU verhängt Millionen-Strafe

Starterbatterie-Kartell spricht 12 Jahre Preise ab
EU verhängt Millionen-Strafe

ArtikeldatumVeröffentlicht am 16.12.2025
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Autobatterie Kartell
Foto: AntonioFrancois via Getty Images / Wittich

Grund ist die Beteiligung an einem über Jahre laufenden Kartell, das den Wettbewerb im europäischen Markt für Starterbatterien eingeschränkt haben soll. Betroffen sind die Unternehmen Exide, FET, Rombat und der Verband Eurobat. Clarios blieb straffrei, weil das Unternehmen die Kommission im Rahmen der Kronzeugenregelung über die Absprachen informiert hatte. Das Verfahren gegen den Hersteller Banner und den Dienstleister Kellen wurde eingestellt.

Hintergrund des Kartells

Nach Angaben der Kommission stimmten sich die beteiligten Unternehmen zwischen 2005 und 2017 über Preisbestandteile ab. Dabei ging es um sogenannte Eurobat-Aufschläge – Preiszuschläge auf den Einkaufspreis des wichtigsten Rohstoffs Blei. Diese Aufschläge wurden als Grundlage für Preisverhandlungen mit Automobilherstellern verwendet. Ziel war, ein einheitlich höheres Preisniveau zu sichern.

Solche Absprachen sind nach Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 53 des EWR-Abkommens verboten, weil sie den freien Wettbewerb behindern. Die Kommission wertete das Vorgehen als einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung über einen Zeitraum von mehr als zwölf Jahren.

So wurden die Strafen berechnet

Bei der Festlegung der Geldbußen berücksichtigte die Kommission Faktoren wie den Umsatz mit Starterbatterien im Europäischen Wirtschaftsraum, die Dauer und Schwere der Verstöße sowie die Marktanteile der betroffenen Unternehmen. FET und Rombat kamen dank ihrer Kooperation mit reduzierten Bußgeldern davon. Für den Fachverband Eurobat setzte die Kommission einen Pauschalbetrag fest. Er diente auch als Signal, dass Verbände sicherstellen müssen, keine wettbewerbswidrigen Kontakte zwischen Mitgliedern zu fördern.

Kartell schuf künstlich hohe Preise

Starterbatterien versorgen in Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor den Anlasser und elektrische Systeme. Blei ist dabei der wichtigste Rohstoff und gleichzeitig der größte Kostenfaktor. Für Starterbatterien wird besonders reines Blei benötigt, was den Preis weiter erhöht.
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die abgestimmten Aufschläge zu künstlich hohen Preisen geführt haben könnten – und damit zu Mehrkosten für die Automobilhersteller.

Die Untersuchung begann im Jahr 2017, nachdem Johnson Controls International (Clarios) das Kartell offengelegt hatte. Weitere Beteiligte beantragten ebenfalls eine Kronzeugenregelung. Nach der Anhörung im Frühjahr 2024 entschied die Kommission, die Verfahren gegen Banner und Kellen einzustellen.

Bußgelder für die EU

Die verhängten Bußgelder fließen in den EU-Haushalt. Sie dienen nicht der Finanzierung einzelner Projekte, sondern verringern die Beiträge der Mitgliedstaaten im Folgejahr.

Unternehmen, die durch das Kartell geschädigt wurden, können vor nationalen Gerichten Schadensersatz verlangen. Die Entscheidung der Kommission gilt dabei als rechtlich verbindlicher Nachweis für das Vorliegen eines Kartellverstoßes.

Die Kronzeugenregelung ermöglicht es Unternehmen, durch aktive Kooperation mit der Kommission Strafen zu reduzieren oder vollständig zu vermeiden. Zusätzlich betreibt die Kommission ein anonymes Hinweisgebersystem, über das Wettbewerbsverstöße gemeldet werden können.

Fazit