Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Regelung eindeutig: Hier gilt grundsätzlich Tempo 50 – unabhängig davon, ob es sich um eine Bundes-, Landes- oder Kreisstraße handelt. In besonders sensiblen Bereichen wie Wohngebieten oder in der Nähe von Schulen kann das Tempolimit per Beschilderung zusätzlich reduziert werden. In manchen Bereichen innerhalb geschlossener Ortschaften erlauben spezielle Beschilderungen auch ein höheres Tempo.
Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Pkw auf Bundesstraßen in der Regel mit maximal 100 km/h fahren. Diese Vorgabe gilt überall dort, wo es sich um eine "normale" Bundesstraße handelt – also mit nur einem Fahrstreifen pro Richtung, ohne bauliche Trennung. Erst wenn eine Bundesstraße autobahnähnlich ausgebaut ist, ändert sich die Regelung.
Autobahnähnlich ausgebaute Bundesstraßen zeichnen sich durch mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung, eine bauliche Trennung der Richtungsfahrbahnen (etwa durch Leitplanken) und das Fehlen von höhengleichen Kreuzungen aus. Sie ähneln im Aufbau klassischen Autobahnen, sind jedoch weiterhin gelb beschildert – und gelten rechtlich nicht als Autobahn.
Auf solchen Abschnitten gilt für Pkw keine feste Höchstgeschwindigkeit. Stattdessen greift die sogenannte Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Autofahrer dürfen also schneller fahren, müssen aber im Falle eines Unfalls unter Umständen mit einer Mitschuld rechnen, wenn sie deutlich über diesem Richtwert lagen. Für Lkw, Gespanne und Fahrzeuge mit Anhänger gelten auf diesen Strecken weiterhin festgelegte Tempolimits – meist 60 bis 80 km/h.
Unterschiede zwischen Bundesstraße und Kraftfahrstraße
Bundesstraßen sind Bestandteil des Bundesfernstraßennetzes und werden vom Bund finanziert. Sie dienen dem regionalen und überregionalen Verkehr und sind mit einem gelben Schild samt schwarzer Nummer (z. B. B 96) gekennzeichnet. Grundsätzlich dürfen auf Bundesstraßen alle Fahrzeuge unterwegs sein – also auch Radfahrer, Traktoren oder Mofas, sofern keine Zusatzschilder ein Verbot aussprechen.
Kraftfahrstraßen hingegen sind durch ein blaues Schild mit weißem Fahrzeugsymbol (Zeichen 331.1) gekennzeichnet. Auf ihnen sind nur Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 60 km/h erlaubt. Fußgänger, Radfahrer oder landwirtschaftliche Fahrzeuge sind dort grundsätzlich verboten. Eine Kraftfahrstraße kann auf einer Bundesstraße verlaufen – muss aber nicht. Auch eine Landes- oder Kreisstraße kann, sofern sie die baulichen Voraussetzungen erfüllt, als Kraftfahrstraße ausgewiesen sein.
Zahlen und Ausbauzustände
In Deutschland gibt es laut aktuellen Angaben rund 38.000 Kilometer Bundesstraßen. Davon sind etwa 3.350 Kilometer autobahnähnlich ausgebaut. Nur auf diesen Strecken ist für Pkw das Fahren ohne Tempolimit erlaubt – allerdings nur, wenn keine Schilder eine Höchstgeschwindigkeit vorgeben und die Verkehrssituation dies zulässt. Die übrigen rund 34.000 Kilometer sind entweder innerorts oder außerorts mit festen Begrenzungen belegt.





