Verkehrsexperten fordern: Mehr Knöpfe, weniger Handys

Forderung der Verkehrsexperten
Fahrausbildung reformieren, Handy-Überwachung ausweiten

ArtikeldatumVeröffentlicht am 30.01.2026
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Handy-Blitzer Monocam
Foto: dpa Picture Alliance

Der 64. Deutsche Verkehrsgerichtstag ist am Freitag (30.1.2026) zu Ende gegangen. Wie in jedem Jahr verabschieden die dort tagenden Verkehrsexperten Empfehlungen an die Politik.

Handy-Missbrauch reduzieren, Fahrzeugbedienung verbessern

Die Fachleute sprechen sich dabei ganz klar für eine stärkere Regulierung der Handy-Nutzung am Steuer aus und empfehlen dazu eine bundesweit erhöhte Kontrolldichte insbesondere durch innovative und automatisierte Überwachungssysteme wie sogenannte "Handy‑Blitzer" bzw. Monocams. Der Bund müsste allerdings eine einheitliche Rechtsgrundlage schaffen, damit solche Systeme rechtssicher und flächendeckend eingesetzt werden können. Die Strafen für Handy-Sünder sollen deutlich steigen. Von einem auf zwei Punkte. Die Bußgelder sollen von 250 bis 750 Euro reichen.

Auch zu anderen Ablenkungspotenzialen im Auto haben die Verkehrsexperten eine klare Meinung. Die Autobauer werden aufgefordert, Bedienkonzepte intuitiv und ablenkungsarm zu gestalten. Bei Bedarf sollten dazu Komfort‑ und Infotainmentsysteme nach ihrer sicherheitsrelevanten Wirkung bewertet und im Fahrbetrieb gegebenenfalls funktional begrenzt werden.

Bei der Fahrausbildung zählt nur Qualität

Beim Thema Fahrausbildung wünschen sich die Verkehrsexperten dringend eine systematische Erfassung des Lernfortschritts der Fahrschüler. Nur so lasse sich die Zahl der Wiederholungsprüfungen reduzieren. Darüber hinaus sollte der Umfang der Prüfungsaufgaben in Theorie und Praxis sinnvoll reduziert werden.

Empfohlen wird zudem eine Kombination aus professioneller Präsenz‑Fahrausbildung und ergänzenden digitalen Lernformaten. Im Fokus dürften dabei nicht Kosteneinsparungen, sondern hohe Qualitätsstandards stehen. Einer erweiterten "Ausbildung durch Laien" erteilen die Experten eine klare Absage.

Alkoholisierte Radfahrer früher sanktionieren

Wenn es nach den Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags geht, wird auch die Luft für alkoholisierte Radfahrer dünner. Dem Gesetzgeber wird empfohlen, einen neuen Ordnungswidrigkeitentatbestand für Radfahrer ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration zu schaffen, auch ohne nachweisbare alkoholbedingte Fahrfehler. Das Bußgeld soll bei 250 Euro und einem Punkt liegen. Festhalten wollen die Experten an einer Strafbarkeit ab 1,6 Promille.

Fazit