Die Vorfälle ereigneten sich an zwei Abenden im Mai 2025 auf der A49 nahe Stadtallendorf. Die Jugendlichen warfen Steine sowie einen Leitpfosten von einer Brücke auf die Fahrbahn. In einem Fall wurde die Windschutzscheibe eines Fahrzeugs getroffen.
Verletzt wurde dabei niemand. Nach Überzeugung der Kammer wussten die Jugendlichen im Alter von 15, 17 und 18 Jahren, welche Gefahren sie für Autofahrer schufen. Sie nahmen demnach in Kauf, dass Fahrzeuginsassen schwer verletzt oder getötet werden könnten.
Jugendstrafrecht angewendet
Verurteilt wurde nach Jugendstrafrecht. Der 15-Jährige und der 18-Jährige erhielten jeweils drei Jahre und neun Monate Jugendstrafe. Der 17-Jährige war nur an einem der beiden Abende beteiligt und wurde zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt.
Die Verteidigung hatte auf Bewährungsstrafen plädiert und auf Reue der Angeklagten verwiesen. Das Gericht folgte dem nicht. Es sah die Tat als besonders gefährlich an, da Fahrzeuge auf Autobahnen mit hoher Geschwindigkeit unterwegs sind und Ausweichmöglichkeiten begrenzt sind.
Das Verfahren wurde am 12.02.2026 abgeschlossen. Mit Eintritt der Rechtskraft ist das Urteil nicht mehr anfechtbar.
Anm. d. Red.: Das Aufmacherbild zeigt keine Situation, die mit dem aktuellen Fall in Zusammenhang steht.





