Stellenabbau bei VW: Altersteilzeit für Jahrgang 1969 ist keine Rente mit 57

Altersteilzeit für 1969er ist keine Rente mit 57
So funktioniert Personalabbau bei VW für Ältere

ArtikeldatumVeröffentlicht am 05.02.2026
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Foto: VW

Volkswagen hat Ende Januar 2026 die Altersteilzeit (ATZ) für Beschäftigte des Jahrgangs 1969 geöffnet. Die Maßnahme ist Teil des langfristig angelegten Programms, mit dem der Konzern bis 2030 an seinen zehn deutschen Standorten mehr als 35.000 Stellen sozialverträglich abbauen möchte.

Die Öffnung des Jahrgangs 1969 betrifft Beschäftigte, die im Laufe des Jahres 2026 das 57. Lebensjahr erreichen. Für schwerbehinderte Beschäftigte gilt die Regelung bereits auch für den Jahrgang 1970. Die vollständige Öffnung des Jahrgangs 1970 für alle Beschäftigten ist vereinbart und soll spätestens Anfang 2027 erfolgen.

Was Altersteilzeit bei VW bedeutet

Die Altersteilzeit bei Volkswagen ist kein vorgezogener Total-Ausstieg aus dem Arbeitsleben wie eine vorzeitige Rente, sondern ein tariflich geregeltes Blockmodell. Das gängigste Modell umfasst eine Laufzeit von sechs Jahren und gliedert sich in zwei Phasen:

  • Drei Jahre aktive Phase
    Von 57 bis 60 Jahren arbeiten die Beschäftigten weiterhin in vollem Umfang. Bei Volkswagen entspricht das in der Regel einer 35-Stunden-Woche.
  • Drei Jahre passive Phase
    Ab dem 60. Lebensjahr folgt die passive Phase. In diesem Zeitraum sind die Beschäftigten freigestellt und müssen nicht mehr arbeiten.
  • Ab dem 63. Lebensjahr beginnt dann die Rente.(mit bis zu 14,4 Prozent Abschlag)

Der tatsächliche letzte Arbeitstag liegt damit in der Regel bei 60 Jahren.

Entgelt, Aufstockung und finanzielle Effekte

Während der gesamten Altersteilzeit arbeiten die Mitarbeiter formal in Teilzeit. Zum Abfedern der Einkommenseinbußen greifen tariflich vereinbarte Zuschüsse. Die Nettoentgelte betragen während des aktiven und des passiven Blocks – abhängig von der individuellen Entgelthöhe – zwischen 78 und maximal 95 Prozent des bisherigen Nettoverdienstes. Die 95 Prozent stellen dabei den oberen Grenzfall dar.

Zusätzlich stockt Volkswagen die Beiträge zur gesetzlichen Altersversorgung auf – allerdings ausschließlich auf der Arbeitgeberseite. Die Arbeitnehmeranteile fallen entsprechend geringer aus. Abschläge, die sich aus dem frühestmöglichen Eintritt in die gesetzliche Altersversorgung ergeben, gleicht Volkswagen lebenslang zur Hälfte aus. Trotz dieser Maßnahmen entstehen unter dem Strich Einbußen, die Beschäftigte bewusst in ihre Entscheidung einbeziehen müssen. In den drei Jahren der aktiven Phase gibt es Abschläge auf den Netto-Verdienst, um für die passive Phase anzusparen; in der erhält der Mitarbeiter die gleichen Bezüge. Beim regulären Renteneintritt im Alter von 63 Jahren entsteht ein Abzug in Höhe von bis zu 14,4 Prozent auf die regulären Bezüge und das dann für die restliche Zeit des Rentenbezugs. Generell ist ein Renteneintritt mit 63 übrigens erst nach mindestens 35 Beitragsjahren möglich.

Eine wichtige Rolle spielt dabei auch die betriebliche Altersversorgung von Volkswagen, die für viele Beschäftigte einen wesentlichen Teil der späteren Absicherung darstellt, da sie Abzüge ausgleichen kann.

VW ID.4 Produktion Werk Zwickau (2022)
Volkswagen

Altersteilzeit als zentraler Hebel im Stellenabbau

Für Volkswagen ist die Altersteilzeit der wichtigste Baustein beim sozialverträglichen Personalabbau. Rund drei Viertel der bislang vertraglich fixierten Austritte entfallen auf dieses Instrument. Dabei ist zu berücksichtigen, dass viele Beschäftigte sich noch in der aktiven Phase befinden oder diese erst antreten werden – sie arbeiten also aktuell weiterhin regulär.

Erfahrungen aus früheren Jahrgängen zeigen, dass rund 70 Prozent der Berechtigten das Angebot zur Altersteilzeit nutzen. Entsprechend groß ist auch das Interesse bei den noch nicht vollständig geöffneten Jahrgängen, insbesondere beim Jahrgang 1970.

Zeitfenster und Entscheidungsdruck für Beschäftigte

Die Altersteilzeit ist an klare Zeitfenster gebunden. Nach Öffnung eines Jahrgangs ist das Abschließen von Verträgen nicht unbegrenzt möglich. In der Regel bevorzugt Volkswagen Beschäftigte mit früherem Geburtsdatum innerhalb des Jahrgangs, um einen möglichst frühen Austritt zu realisieren.

Wer das Angebot nicht rechtzeitig annimmt, hat später häufig keine Möglichkeit mehr, zu denselben Konditionen einzusteigen. Zwar gibt es Ausnahmen mit verkürzten Laufzeiten, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

Fazit