Schweiz will Autofahrer abkassieren: Wer nicht bleibt, zahlt

Schweiz will Autofahrer abkassieren
Wer nicht bleibt, zahlt

ArtikeldatumVeröffentlicht am 20.03.2026
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Gotthardt Tunnel Stau Schweiz
Foto: fotoember via Getty Images

Das Schweizer Parlament hat mit 173 zu 13 Stimmen im Nationalrat für eine neue Transitabgabe gestimmt. Wer die Schweiz künftig nur von Grenze zu Grenze durchquert, ohne im Land zu halten, soll dafür eine zusätzliche Gebühr zahlen. Diese Transitgebühr soll rund 21 Franken (rund 23 Euro) pro Durchfahrt betragen. Nachdem bereits der Ständerat zugestimmt hatte, gibt es damit erstmals eine klare politische Mehrheit in beiden Kammern für eine solche Maßnahme.

Für Millionen von Urlaubern, die jedes Jahr über den Gotthard von Deutschland nach Italien fahren, könnte das konkrete Mehrkosten bedeuten. Die vertraute Vignette allein reicht dann nicht mehr – entscheidend wird künftig auch sein, wie lange man im Land bleibt und wozu man überhaupt fährt. Wer also morgens die Grenze überquert und abends auf der anderen Seite wieder austritt, könnte automatisch zur Kasse gebeten werden.

Vor allem Reisende aus dem Südwesten Deutschlands nutzen die zentralen Schweizer Straßentunnel auf dem Weg nach Italien oder Südfrankreich. Betroffen wären damit die wichtigsten Transitachsen: über den Gotthard in Richtung Gardasee und Lombardei, über den San Bernardino zum Comer See, über den Simplon ins Piemont und nach Ligurien sowie über den Großen St. Bernhard ins Aostatal. Auch Fahrten über den Raum Genf weiter an die Côte d’Azur oder in die Provence würden unter eine solche Regelung fallen.

Transit-Gebühr – warum jetzt?

Die Belastung der Schweizer Alpenrouten durch den Transitverkehr ist seit Jahren ein politisches Thema. Rund 90 Prozent aller Stautage fallen zwischen Ostern und Oktober an – also genau in jenen Monaten, in denen der Urlaubsverkehr aus dem nördlichen Europa Richtung Mittelmeer rollt. Etwa ein Drittel des gesamten Alpenquerungsverkehrs besteht aus reinen Durchfahrten, also Reisende, die kein Geld im Land lassen, aber die Infrastruktur belasten und für Staus in den engen Alpentälern sorgen.

Besonders auffällig ist dabei die Zusammensetzung des Verkehrs. 87 Prozent der Fahrten entfallen auf Freizeit- und Urlaubsverkehr. Es sind also nicht Pendler oder Gütertransporte, die das System an seine Grenzen bringen, sondern überwiegend Reisende auf dem Weg in die Ferien.

Regionen wie der Kanton Uri, direkt am Gotthardkorridor gelegen, sind besonders betroffen. Kilometerlange Staus, Ausweichverkehr durch kleine Ortschaften, Lärm und Abgase – die Anwohner tragen die Last eines Verkehrs, von dem sie selbst kaum profitieren. Die neue Abgabe soll diese Verkehrsspitzen gezielt beeinflussen und einen Teil des Transitverkehrs auf andere Zeiten oder Routen verlagern.

Die Einnahmen sollen dabei nicht einfach in den allgemeinen Haushalt fließen. Geplant ist, sie dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds zuzuführen – also direkt in die Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen zu investieren.

Wie soll das funktionieren?

Technisch setzt die geplante Regelung auf eine Erfassung der Fahrzeuge an den Grenzen. Verlässt ein Auto die Schweiz innerhalb eines bestimmten Zeitfensters – diskutiert werden etwa zwölf Stunden – ohne erkennbaren Aufenthalt im Inland, wird automatisch eine Abgabe fällig. Das System würde damit nicht auf Selbstauskunft oder manuelle Kontrollen setzen, sondern auf einen automatisierten Abgleich der Ein- und Ausreisedaten.

Zusätzlich ist vorgesehen, die Abgabe flexibel zu gestalten. Wer zu Stoßzeiten fährt, etwa an einem Freitagabend vor den Sommerferien, könnte mehr zahlen als jemand, der außerhalb der Hauptreisezeiten unterwegs ist. Ein solches Modell hätte nicht nur Einnahmen, sondern auch eine Steuerungswirkung zum Ziel: Reisende sollen einen Anreiz bekommen, Stoßzeiten zu meiden.

Wie geht es jetzt weiter?

Mit dem Beschluss beider Parlamentskammern ist das Projekt politisch angestoßen, aber die konkrete Umsetzung steht noch aus. Verkehrsminister Albert Rösti hat den Auftrag, eine detaillierte Vorlage auszuarbeiten, in der Höhe, Ausgestaltung und Kontrollmechanismen geregelt werden.

Dabei sind mehrere Fragen zu klären. Wie genau wird eine "Durchfahrt" definiert – ab wann gilt ein Halt als Aufenthalt? Wie lässt sich die Regelung mit den bestehenden bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU vereinbaren? Und wie aufwendig wäre eine lückenlose technische Umsetzung an allen Grenzübergängen?

Nach der Ausarbeitung durch den Bundesrat geht die Vorlage erneut ins Parlament. Sollte dabei eine Verfassungsänderung erforderlich sein, hätte am Ende die Schweizer Bevölkerung das letzte Wort – in einer Volksabstimmung.

Bis dahin bleibt die Durchfahrt durch die Schweiz wie bisher geregelt. Wer in den kommenden Sommern über den Gotthard fährt, sollte jedoch die weitere Entwicklung im Blick behalten.

Fazit