Ziel der Maßnahme ist es, den Ausweichverkehr bei Staus auf der Autobahn aus den betroffenen Orten herauszuhalten. Die Sperren greifen jeweils freitags, samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen. Aktiviert werden sie bei stark stockendem oder stehendem Verkehr auf der A8 zwischen München und Salzburg.
Betroffene Anschlussstellen an der A8
- 115 Teisendorf
- 116 Anger
- 117 Piding
Ausschilderung und Aktivierung der Sperren
Zum Einsatz kommen Verkehrszeichen 250 ("Verbot für Fahrzeuge aller Art") mit dem Zusatz "für Ausweichverkehr bei Stau auf der Autobahn". Ergänzend informieren LED-Tafeln entlang der Autobahn, sobald die Straßenverkehrsbehörden die Anordnung aktivieren. Damit soll ortsunkundigen Fahrern rechtzeitig signalisiert werden, auf der Autobahn zu bleiben.
Das Verbot richtet sich ausschließlich gegen den Durchgangsverkehr. Wer ein Ziel im betroffenen Bereich hat – etwa als Anwohner, Feriengast oder Gewerbetreibender – darf die Straßen weiterhin nutzen. Bei Kontrollen muss ein plausibler Nachweis vorgelegt werden, zum Beispiel eine Hotelbuchung, eine Einladung oder ein amtlicher Wohnsitznachweis.
Kontrollen und Sanktionen
Die Polizei kündigte an, die Einhaltung stichprobenartig zu überprüfen. Fahrer, die die gesperrten Ortsdurchfahrten lediglich zur Umfahrung eines Staus nutzen, werden zurück auf die A8 geleitet.
Für Verstöße gegen das Zeichen 250 sieht der bundesweit gültige Bußgeldkatalog bei Pkw in der Regel ein Verwarn- oder Bußgeld von 50 Euro vor. Je nach Fahrzeugart und Schwere des Verstoßes können höhere Beträge fällig werden.
Bedeutung der neuen Regelung
Die Maßnahme im Berchtesgadener Land orientiert sich am Rosenheimer Modell und ist eine weitere Reaktion auf den massiven Ausweichverkehr in Ferienzeiten und an verkehrsreichen Wochenenden. Ziel ist es, die betroffenen Gemeinden von zusätzlichem Transitverkehr zu entlasten und den Verkehrsfluss auf der Autobahn zu stabilisieren.
Die wichtigsten Antworten zu den Abfahrtsverboten an der A8
Es ist jeweils freitags, samstags, sonntags sowie an Feiertagen aktiv. Eingeschaltet wird es bei starkem oder stockendem Verkehr auf der A8.
Es richtet sich ausschließlich gegen den Durchgangsverkehr, der Staus auf der A 8 über Land umfahren möchte.
Anlieger, Personen mit Ziel im betroffenen Gebiet sowie Gäste mit Buchung oder Einladung dürfen weiterhin fahren – ein Nachweis sollte mitgeführt werden.
Durch Verkehrszeichen 250 mit Zusatz „für Ausweichverkehr bei Stau auf der Autobahn“ und ergänzende LED-Tafeln.
Für Pkw liegt das Verwarn- bzw. Bußgeld in der Regel bei 50 Euro. Je nach Fahrzeugart kann es höher ausfallen.





