Abfahrtsverbote von der A8: Jetzt auch im Berchtesgadener Land

Abfahrtsverbote von der A8
Jetzt auch im Berchtesgadener Land

ArtikeldatumVeröffentlicht am 08.09.2025
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Abfahrtsverbot A8 / A98
Foto: dpa / Picture Alliance

Ziel der Maßnahme ist es, den Ausweichverkehr bei Staus auf der Autobahn aus den betroffenen Orten herauszuhalten. Die Sperren greifen jeweils freitags, samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen. Aktiviert werden sie bei stark stockendem oder stehendem Verkehr auf der A8 zwischen München und Salzburg.

Betroffene Anschlussstellen an der A8

  • 115 Teisendorf
  • 116 Anger
  • 117 Piding

Ausschilderung und Aktivierung der Sperren

Zum Einsatz kommen Verkehrszeichen 250 ("Verbot für Fahrzeuge aller Art") mit dem Zusatz "für Ausweichverkehr bei Stau auf der Autobahn". Ergänzend informieren LED-Tafeln entlang der Autobahn, sobald die Straßenverkehrsbehörden die Anordnung aktivieren. Damit soll ortsunkundigen Fahrern rechtzeitig signalisiert werden, auf der Autobahn zu bleiben.

Das Verbot richtet sich ausschließlich gegen den Durchgangsverkehr. Wer ein Ziel im betroffenen Bereich hat – etwa als Anwohner, Feriengast oder Gewerbetreibender – darf die Straßen weiterhin nutzen. Bei Kontrollen muss ein plausibler Nachweis vorgelegt werden, zum Beispiel eine Hotelbuchung, eine Einladung oder ein amtlicher Wohnsitznachweis.

Kontrollen und Sanktionen

Die Polizei kündigte an, die Einhaltung stichprobenartig zu überprüfen. Fahrer, die die gesperrten Ortsdurchfahrten lediglich zur Umfahrung eines Staus nutzen, werden zurück auf die A8 geleitet.

Für Verstöße gegen das Zeichen 250 sieht der bundesweit gültige Bußgeldkatalog bei Pkw in der Regel ein Verwarn- oder Bußgeld von 50 Euro vor. Je nach Fahrzeugart und Schwere des Verstoßes können höhere Beträge fällig werden.

Bedeutung der neuen Regelung

Die Maßnahme im Berchtesgadener Land orientiert sich am Rosenheimer Modell und ist eine weitere Reaktion auf den massiven Ausweichverkehr in Ferienzeiten und an verkehrsreichen Wochenenden. Ziel ist es, die betroffenen Gemeinden von zusätzlichem Transitverkehr zu entlasten und den Verkehrsfluss auf der Autobahn zu stabilisieren.

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