Tesla hat die Bezeichnung "Autopilot" in Kalifornien aus seinem Marketing gestrichen. Zuvor hatte die zuständige Verkehrsbehörde des Bundesstaates mit einem 30-tägigen Entzug der Händler- und Herstellerlizenz gedroht. Für Tesla wäre das im wichtigsten US-Markt ein empfindlicher Einschnitt gewesen. Die Behörde wirft dem Unternehmen vor, mit der bisherigen Wortwahl die Fähigkeiten der Technik zu übertreiben und Verbraucher in die Irre zu führen.
Dabei vermischen sich in der Wahrnehmung mancher Interessenten zwei Systeme. "Autopilot" bezeichnet die Grundausstattung: eine Kombination aus Abstandsregelung und Spurhaltefunktion, was die ursprüngliche Bezeichnung besonders erklärungsbedürftig macht. Darüber hinaus bietet Tesla ein kostenpflichtiges Erweiterungspaket an, das der Hersteller bislang unter dem Namen "Full Self-Driving" (Supervised/überwacht), kurz FSD, vermarktet hat. Dieses umfasst zusätzliche Funktionen etwa beim Spurwechsel oder beim Navigieren auf Autobahnen. Mit "überwacht" ist hier eine permanente Überwachung durch den Fahrer gemeint. Diesen Zusatz hat Tesla in seinen Kommunikationskanälen oft, aber nicht immer verwendet.
Autopilot und FSD technisch Level 2
Technisch bleiben jedoch beide Varianten Assistenzsysteme. Sie entsprechen Stufe 2 der international anerkannten Skala für automatisiertes Fahren des US-amerikanischen Ingenieursverbands Society of Automotive Engineers (SAE). Grundlage ist die Norm SAE J3016. Das bedeutet: Der Fahrer muss das Verkehrsgeschehen jederzeit überwachen, die Hände am Lenkrad behalten und bleibt rechtlich vollständig verantwortlich. Erst bei Level 4 fährt das Fahrzeug in definierten Bereichen vollautonom. Level 5 würde vollständige Autonomie ohne Einschränkungen bedeuten.
Die Kritik an der Bezeichnung ist keineswegs neu. Bereits 2016 forderte das Kraftfahrt-Bundesamt Tesla auf, auf den Begriff "Autopilot" zu verzichten. 2020 untersagte das Landgericht München entsprechende Werbeaussagen in Deutschland, weil sie falsche Erwartungen weckten. Dennoch verwendete Tesla den Begriff "Autopilot" zuletzt weiterhin auf seiner deutschen Website (Stand 20. Februar 2026). Auch beim erweiterten Paket fehlt dort zu diesem Zeitpunkt der Zusatz "überwacht".

Am Freitag, dem 20. Februar 2026 um 16:49 Uhr waren auf der deutschen Tesla-Website noch die Begriffe "Autopilot" und "Volles Potenzial für autonomes Fahren" ohne den Zusatz "überwacht" online.
Ganz normaler Abstands-Tempomat
Erst die konkrete Drohung eines Verkaufsstopps in Kalifornien führte nun zu einer Anpassung – zumindest auf dem US-Markt. Künftig firmiert das Basissystem dort statt Autopilot unter der sachlichen Bezeichnung "Traffic Aware Cruise Control" – sinngemäß: abstandsabhängiger Tempomat mit Verkehrsberücksichtigung. Das erweiterte FSD-Paket muss nun verpflichtend den Zusatz "überwacht" tragen, der die notwendige Fahrerüberwachung ausdrücklich betont.
Tesla-Fahrer bewerten die Fähigkeiten des FSD sehr unterschiedlich. Selbst in den USA, wo für das Assistenzsystem-Paket ein deutlich höherer Funktionsumfang erlaubt ist als in Europa, prallen in den sozialen Netzwerken gegensätzliche Erfahrungen aufeinander. Einige Fahrer schwärmen von hunderten Kilometern beinahe vollautonomer Fahrt, andere berichten von Fällen, in denen Fahrzeuge beim Erkennen eines Radwegs rechts neben der Fahrspur ruckartig nach links auf die Gegenfahrbahn ziehen – der Fahrer muss dann wieder zurücklenken.
Musk liefert seit Jahren nicht
Tesla-Chef Elon Musk kündigt seit Jahren regelmäßig die kurzfristige Einführung des vollautonomen Fahrens an – in sozialen Netzwerken sind davon inzwischen aber selbst viele Tesla-Fans der ersten Stunden genervt. Sie betonen, dass sie vor Jahren 7.000 oder mehr Dollar (aktuell umgerechnet zirka 6.000 Euro) für die Ausstattung zum vollautonomen Fahren ausgegeben haben – und das Tesla bis heute nicht geliefert hat.
Teslas seit Mitte 2025 im texanischen Austin laufender Robotaxi-Dienst hat inzwischen 14 Unfälle gemeldet. Die Daten sind allerdings schwer auswertbar, da Tesla Details zu den Unfallhergängen konsequent schwärzt und weitere wichtige Daten wie das Einsatzgebiet, den Einsatzzeitpunkt und ob ein Sicherheitsfahrer am Steuer saß, nicht weitergibt.












