Ein Urteil des Landgerichts München I (Aktenzeichen 7 O 7655/25) hat vor wenigen Tagen den französischen Autokonzern Renault aufgeschreckt. Und dürfte in der Autoindustrie vor allem eine Reaktion provoziert haben: Bitte nicht schon wieder! Die Richter gaben einer Klage des US-Technologiekonzerns Broadcom statt, der seine Patentrechte durch Renault verletzt sah.
Konkret geht es um das Navigationssystem des Clio und die Telematik-Steuereinheit des Mégane. In ihrem Urteil untersagte die 7. Zivilkammer des Müncher Landgerichts den Verkauf beider Modelle und ordnete zudem deren Rückruf sowie Vernichtung an. Allerdings wird das Urteil erst vollstreckt, sobald Broadcom eine Sicherheitsleistung in mehrfacher Millionenhöhe bei Gericht hinterlegt. Dies ist bisher nicht geschehen, und bis es so weit ist, ändert sich vorerst nichts.
Broadcom vs. Volkswagen
Es ist nicht das erste Mal, dass sich ein Autohersteller wegen von einem Chiphersteller beanstandeter angeblicher Patentrechtsverletzungen vor Gericht verantworten muss. Speziell Broadcom erscheint hier durchaus klagefreudig, wie auch der größte deutsche Autokonzern Volkswagen bereits erfahren musste. 2018 reichte Broadcom in München und Mannheim eine Patentklage gegen VW ein. Die Wolfsburger sollen in Navigations- und Infotainment-Systemen Technik eingesetzt haben, mit der 18 Patente von Broadcom verletzt wurden.
Die Forderung damals: die Zahlung von einer Milliarde Dollar (aktuell umgerechnet etwa 846 Millionen Euro). Andernfalls hatte die US-Firma damit gedroht, die Produktion mehrerer Varianten der VW-Modelle Golf, Passat, Touran und Tiguan sowie diverser Baureihen von Audi und Porsche gerichtlich stoppen lassen. Doch wenige Tage später und noch vor dem ersten Gerichtstermin in Mannheim einigten sich Volkswagen und Broadcom außergerichtlich, wobei über die Geldsumme Stillschweigen vereinbart wurde.
Nokia vs. Daimler
Etwa zur selben Zeit sah sich Daimler mit einem ganz ähnlichen Thema konfrontiert. In zehn Fällen verklagte Nokia den schwäbischen Autobauer aufgrund mutmaßlich verletzter Mobilfunkpatente. Die Konstellation war vergleichbar mit jener in den genannten Broadcom-Fällen: Mercedes sollte Hunderte Millionen Euro Lizenzgebühren zahlen. Wenn nicht, drohte dem Autokonzern ebenfalls ein Verkaufsverbot, falls er vor Gericht verliert.
Und dazu kam es auch, genau wie im aktuellen Renault-Fall. Im August 2020 unterlag Daimler vor dem Landgericht Mannheim und wurde dazu verdonnert, die Nokia-Technik nicht mehr zu verwenden, Schadenersatz zu leisten und den Verkauf betroffener Autos auszusetzen. Dagegen legte der Autohersteller Berufung ein und letztlich gab es eine außergerichtliche Einigung. Nach mehreren Jahren Rechtsstreit einigten sich beide Parteien 2021 und Daimler zahlte Lizenzgebühren an den finnischen Netzwerkausrüster.
IP Bridge vs. Ford
Daraufhin gab es 2021 eine Patentrechtsreform, die maßgeblich von der Autoindustrie forciert wurde. Damit sollte eigentlich verhindert werden, dass die Produktion kompletter Fahrzeugbaureihen stillgelegt werden muss, weil bei kleinen Bestandteilen wie Halbleitern potenzielle Patentrechtsverletzungen vor Gericht verhandelt werden müssen. Und über allem schwebt die Frage, ob tatsächlich die Autohersteller die Lizenznehmer der fraglichen Patente sind. Oder nicht doch die Zulieferer, die mithilfe der Technik jene Kommunikationsmodule herstellen, die die Autobauer letztlich in ihre Modelle einbauen.
Genau das ist eine Frage, die weiterhin nicht geklärt zu sein scheint. Im Mai 2022 wurde gegen Ford ein deutschlandweites Verkaufs- und Produktionsverbot verhängt, nachdem das Landgericht München dem japanischen Patentverwerter IP Bridge Recht zugesprochen hatte. Wie nun bei Renault drohte sogar die Vernichtung betroffener Fahrzeuge (von etwa 130.000 war die Rede) oder zumindest der darin enthaltenen 4G/LTE-Kommunikationseinheiten. Hier kam es letztlich ebenfalls zur Einigung: Ford trat bereits im Juni 2022 einem Patentpool bei, um die Lizenzen für die Nutzung der gewünschten Mobilfunkstandards regulär zu erwerben.
Außergerichtliche Einigung im Fall Renault?
Beobachter gehen davon aus, dass es im aktuellen Renault-Broadcom-Streit ähnlich laufen könnte wie in den anderen geschilderten Fällen. Zwar gab sich Renault kämpferisch und kündigte an, per Berufung gegen das Münchner Urteil vorzugehen. Zudem hofft der französische Autokonzern auf einen positiven Ausgang zweier Verfahren zur Nichtigerklärung des betreffenden Patents, die er eingeleitet habe. Doch wahrscheinlich ist, dass der Streit nach Zahlung von Lizenzgebühren seitens Renault außergerichtlich beigelegt wird.












