Führerscheinklasse B: Das dürfen Sie mit Autoführerschein fahren

Führerscheinklasse B
Das dürfen Sie mit dem Autoführerschein fahren

ArtikeldatumVeröffentlicht am 03.10.2025
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Wer Auto fahren möchte, benötigt dazu einen Führerschein. Verkehrseinsteiger starten dabei in der Regel mit der Klasse B – dem klassischen Pkw-Führerschein, der seit 2013 ausgegeben wird.

Die Klasse B berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen. Die Karosserieform spielt dabei keine Rolle. Ob Kombi, Van, SUV oder Limousine ist völlig egal, nur das zulässige Gesamtgewicht darf eben keinesfalls überschritten werden. Zu finden ist diese in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld F.1. Darüber hinaus darf das Fahrzeug nicht mehr als 9 Sitzplätze haben. Der Fahrer darf also neben sich selbst noch 8 Passagiere befördern.

Beim Anhänger entscheidet das Gewicht

Ebenfalls noch gedeckt von der Klasse B sind Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 Kilogramm. Geht das zulässige Gesamtgewicht des Hängers über 750 Kilogramm hinaus, dann darf die zulässige Gesamtmasse des Zuges (also Auto plus Hänger) 3,5 Tonnen nicht übersteigen.

Mit der Führerscheinerweiterung B96 lässt sich das Gewichtslimit für den Zug auf bis zu 4,25 Tonnen erhöhen. Hierfür ist lediglich eine Schulung in der Fahrschule notwendig. Die Erweiterung BE (Anhängerführerschein) erlaubt sogar Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen. Das Gesamtzuggewicht ist dabei auf 7 Tonnen beschränkt. Für den BE werden 5 Pflichtfahrstunden und eine Prüfung verlangt.

Wer die Fahrprüfung auf einem Automatikauto (Elektroautos gelten generell als Automatikautos) ablegt, bekommt als Zusatz die Schlüsselzahl 78 in den Führerschein eingetragen. Dann dürfen auch nur Automatikautos gefahren werden. Wer in 10 zusätzliche Fahrstunden auf einem Schalter-Pkw investiert und mit dem Fahrlehrer eine Testfahrt absolviert, kann sich den Zusatz B197 eintragen lassen und darf dann auch Schaltwagen fahren.

Mopeds und Traktoren

Die Klasse B berechtigt aber nicht nur zum Führen von Autos, inkludiert in die Klasse B sind zudem die Klassen AM und L. AM umfasst leichte, zweirädrige (L1e-B), dreirädrige (L2e) und vierrädrige (L6e) Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubik und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Die Motorleistung (bei E-Antrieben die Dauerleistung) darf dabei 4 kW (5,4 PS) nicht übersteigen.

Die Klasse L erlaubt Fahrten mit Traktoren, die bauartbedingt nicht schneller als 40 km/h fahren dürfen. Werden Anhänger angehängt, dann ist bei maximal echten 25 km/h Schluss. Gefahren werden die Traktoren aber nur, wenn die Fahrten land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken dienen.

Dreirad-Roller mit dem B-Schein

Eine Besonderheit des Führerscheinrechts erlaubt sogar, Schräglagenfreuden auf dem Roller zu genießen – allerdings nur, wenn der über drei Räder, an der Vorderachse über eine Spurbreite von wenigstens 46 Zentimetern sowie eine auf beide Achsen wirkende Fußbremse verfügt. Dann ist eine Einstufung als Zweispurfahrzeug gegeben und die Fahrt mit der Klasse B möglich. Es gilt allerdings Helmpflicht. Und hat der Dreirad-Roller mehr als 15 kW (20,4 PS) Leistung, dann wird ein Mindestalter von 21 Jahren vorausgesetzt.

Kleine Motorräder mit der B196-Erweiterung

Wer echten Zweiradspaß mit seinem B-Schein erleben will, sollte zur Erweiterung B196 greifen. Die kann jeder erwerben, der 25 Jahre oder älter ist und bereits 5 Jahre die Klasse B hat. Gefordert wird lediglich eine Fahrerschulung in der Fahrschule, die mindestens 9 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten (4-mal Theorie und 5-mal Praxis) umfasst. Anschließend gibt’s von der Fahrschule eine Bescheinigung, die 12 Monate lang gültig ist. Mit der kann man sich auf der Führerscheinstelle den B196 nachtragen lassen.

Mit dem B196-Führerschein darf man dann Krafträder der Klasse A1 fahren. Das sind Motorräder und Roller mit bis zu 125 cm³ Hubraum und maximal 11 kW (15 PS) Motorleistung. Bei Elektro-Zweirädern beziehen sich die 11 kW auf die Dauerleistung.

Außerdem darf das Verhältnis von Leistung zu Leergewicht 0,1 kW je Kilogramm nicht überschreiten – was bei 11 kW Leistung mindestens 110 Kilo Gewicht sind. Der B196 ist allerdings nur ein nationales Vergnügen, denn der B196 wird nur in Deutschland anerkannt. Fahrten ins Ausland sind nicht zulässig.

Fazit