Gen Z in der "Technik"-Falle: Skurrile Begründung für Blindflug auf A6

Gen Z in der „Technik“-Falle
Skurrile Begründung für Blindflug auf A6

ArtikeldatumVeröffentlicht am 10.12.2025
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Sportwagen ohne Licht
Foto: Brandon Woyshnis via Getty Images / Bearbeitung: Wittich

Auf der Autobahn A6 bei Ramstein in Rheinland-Pfalz bemerkte am Abend eine Streife einen Sportwagen, der auf der linken Spur ohne eingeschaltete Beleuchtung fuhr. Mehrere Verkehrsteilnehmer hatten zuvor versucht, den Fahrer mit Lichthupe auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen, jedoch ohne Erfolg, so die Polizei Rheinland-Pfalz.

Fahrer reagiert nicht auf Blaulicht

Auch die Beamten konnten den Fahrer zunächst nicht zum Spurwechsel bewegen. Trotz eingeschaltetem Blaulicht setzte der 19-Jährige seine Fahrt auf der linken Spur fort und hielt dann schließlich mitten auf der Fahrbahn an. Die Polizisten lotsten ihn daraufhin auf einen nahegelegenen Parkplatz, um die Situation zu klären.

Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der junge Mann nicht nur ohne Licht gefahren war, sondern auch mit angezogener Handbremse unterwegs gewesen ist. Im Fahrzeugcockpit war ein deutliches Warnsymbol zu sehen, das auf die angezogene Feststellbremse hinwies.

Erklärung des Fahrers

Nach Angaben der Polizei erklärte der Fahrer, er habe das Fahrzeug erst kurz zuvor aus einer Werkstatt abgeholt. Offenbar sei dort die automatische Lichtsteuerung deaktiviert worden. Der Mann gab an, nicht gewusst zu haben, dass das Licht manuell einzuschalten ist. Ähnlich habe er über die Funktion der Handbremse gedacht, die er während der Fahrt nicht gelöst hatte.

Die Beamten stellten weder Alkohol- noch Drogenkonsum fest. Der 19-Jährige wurde verwarnt und durfte seine Fahrt nach der Kontrolle fortsetzen.

Rechtliche Grundlage

Mit der Verwarnung hat der junge Mann Glück gehabt. Nach § 17 Absatz 1 und 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind Fahrzeugführer verpflichtet, bei Dunkelheit, Dämmerung oder schlechter Sicht mit vorgeschriebener Beleuchtung zu fahren. Wer dagegen verstößt, handelt ordnungswidrig.


Anm. d. Red.: Bei dem Aufmacherfoto handelt es sich um ein Schmuckbild, es stellt nicht die Szene auf der Autobahn dar.

Fazit