Gewichtskontrolle am Brenner: Zu schwere Fahrzeuge zahlen zweimal

Automatische Gewichtskontrolle am Brenner
Zu schwere Fahrzeuge zahlen zweimal

ArtikeldatumVeröffentlicht am 13.05.2026
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Lueg Brücke Brenner

An der Luegbrücke kontrolliert ein automatisches Wiegesystem, ob Fahrzeuge auf der richtigen Spur unterwegs sind – und überladene Fahrzeuge geraten dabei schnell in eine teure Kontrolle.

Die ASFINAG saniert derzeit mehrere Brennerbrücken zwischen Innsbruck und dem Brennerpass. Besonders die Luegbrücke gilt als statisch sensibel. Um das Bauwerk während der Arbeiten zu entlasten, ist großteils nur eine Spur pro Richtung freigegeben. An rund 180 stark frequentierten Tagen wird der Verkehr jedoch zweispurig geführt. Dann gilt eine spezielle Regelung: Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht müssen die linke Spur in der Mitte der Brücke nutzen. Die rechte Spur bleibt leichteren Fahrzeugen vorbehalten.

Eine Waage in der Fahrbahn

Das bedeutet: sogenannte Leicht-Lkw, also Transporter, die man mit der Führerscheinklasse B bewegen darf, Wohnmobile oder Gespanne bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen dürfen rechts fahren und den Schwerlastverkehr links überholen. Doch Obacht, die Polizei nimmt es hier ganz genau. In die rechte Fahrspur sind Waagen integriert, die Fahrzeuge während der Überfahrt automatisch erfassen. Erkennt das System ein höheres Gewicht, wird das Fahrzeug direkt zu einer Kontrollstelle ausgeleitet.

"Wer mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht auf der rechten Fahrbahn fährt, wird automatisch zu einer der beiden Kontrollstationen ausgeleitet, die die Landespolizei dort unterhält", erklärt Alexander Holzedl, Pressesprecher der ASFINAG für Tirol und Vorarlberg unserem Schwestermagazin Promobil.

Überladung wird doppelt teuer

An den Kontrollpunkten prüft die Polizei das Fahrzeuggewicht erneut auf geeichten Waagen. Dabei geht es nicht nur um die falsche Spurwahl, sondern auch um mögliche Überladung. Für die Nutzung der rechten Spur mit einem zu schweren Fahrzeug werden mindestens 90 Euro fällig. Liegt zusätzlich eine Überladung vor, steigen die Kosten deutlich.

"Die Höhe wird grundsätzlich von der Behörde im Strafverfahren festgelegt und beginnt im Organmandatswege bei 140 Euro", erklärt Oberst Enrico Leitgeb, Leiter der Landesverkehrsabteilung der Landespolizeidirektion Tirol. Ab einer Überladung von 15 Prozent droht ein Verwaltungsstrafverfahren mit nochmals höheren Strafen.

Damit summieren sich die Kosten etwa für überladene Wohnmobile mit 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht schnell auf mindestens 230 Euro.

In der Camper-Szene hält sich zudem das Gerücht, aus Italien kommende Fahrzeuge müssten nach einer Kontrolle an Brenner Nord erneut Maut zahlen. Die Tiroler Polizei widerspricht. Laut Oberst Leitgeb erfolgt die Rückführung über eine Schleife auf österreichischem Staatsgebiet, ohne zusätzliche Mautkosten.

So vermeiden Urlauber Probleme auf der Brennerroute

Vor der Reise empfiehlt sich eine Gewichtskontrolle des Fahrzeugs, etwa beim ADAC, an öffentlichen Fahrzeugwaagen oder bei Agrargenossenschaften.

Zusätzliche Reserven schafft bei Wohnmobilen ein leerer Frischwassertank während der Anreise. Wer Zweifel hat, ob das Fahrzeug oder Gespann tatsächlich unter 3,5 Tonnen bleibt, sollte auf der Luegbrücke vorsorglich die linke Spur nutzen. Außerdem lohnt sich vor der Fahrt ein Blick auf die aktuellen Verkehrstage mit zweispuriger Führung auf der Brennerautobahn.

Fazit