Im Bereich des Vonovia Ruhrstadions geriet die Autofahrerin am Montag (24.8.2026) gegen 10:30 Uhr von der Castroper Straße auf die dort noch oberirdisch verlaufenden Gleise. Statt zum Stehen zu kommen, fuhr sie weiter in den Tunnel in Richtung Innenstadt.
Kleinwagen passiert unterirdische Haltestelle
Auf ihrer Fahrt passierte die 63-Jährige mit dem Toyota die Haltestelle Planetarium. Erst kurz vor dem Bochumer Hauptbahnhof kam der Kleinwagen zum Stehen. Eine Bahn kam ihr dabei nach Aussage der Feuerwehr nicht entgegen, eine Straßenbahn, die sich auf dem betroffenen Streckenabschnitt befand, musste jedoch evakuiert werden.
Der Aygo beschädigte während der Fahrt Gleise und eine Schaltanlage. Angaben zur Höhe des Sachschadens liegen aktuell noch nicht vor
Fahrerin kommt ins Krankenhaus
Als die Rettungskräfte den Toyota im Tunnel fanden, entdeckten sie die Fahrerin weiterhin orientierungslos, aber ohne weitere Verletzungen. Feuerwehr und Polizei sprachen von einem "internistischen Notfall", offenbar war die Fahrerin stark unterzuckert. Sie wurde zur weiteren Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht.
Für die Bergung musste der Kleinwagen zunächst mit hydraulischem Gerät angehoben werden. Feuerwehr und Bogestra setzten ihn anschließend auf zwei Rollwagen, mit denen er über die Schienen zurücktransportiert werden konnte. Außerhalb des Tunnels übernahm ein Abschleppunternehmen das Fahrzeug.
Der Einsatz dauerte rund viereinhalb Stunden. Währenddessen war die Strecke zwischen dem Ruhrstadion und dem Hauptbahnhof in beiden Richtungen gesperrt. Die Bogestra richtete einen Schienenersatzverkehr ein.
Was der Fahrerin droht
Welche rechtlichen Folgen der 63-Jährigen drohen, hängt vor allem davon ab, ob der medizinische Notfall für sie vorhersehbar war. Trat er plötzlich und ohne erkennbare Warnzeichen auf, muss ihr die Fahrt nicht zwangsläufig strafrechtlich vorgeworfen werden. Anders könnte es aussehen, wenn ihr eine Erkrankung und das damit verbundene Risiko bekannt waren oder sie bereits vor der Fahrt entsprechende Symptome bemerkte.
Dann könnte unter anderem eine Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB geprüft werden, wobei dafür eine konkrete Gefährdung von Menschen oder bedeutenden fremden Sachwerten nachgewiesen werden müsste. Unabhängig von einer möglichen Strafe kann zudem die Fahrerlaubnisbehörde prüfen, ob gesundheitliche Zweifel an der Fahreignung bestehen und beispielsweise ein ärztliches Gutachten verlangen.





