Als die Polizei eintrifft, bestätigt sich die Meldung. Ein Streifenwagen musste daraufhin den Verkehr kontrolliert abbremsen, damit sich die Situation nicht weiter zuspitzt – bis dato hatte es keinen Unfall gegeben.
Über ein Kennzeichen am Fahrzeug ließ sich schnell klären, woher der Stapler stammt. Er gehörte zu einer Spedition aus dem Raum Leipzig. Dort hatte sich der Fahrer zu diesem Zeitpunkt bereits gemeldet, allerdings mit einer anderen Erklärung.
Gestohlen oder verloren?
Er bemerkte den Verlust erst später und ging davon aus, dass jemand seinen Gabelstapler gestohlen hatte. Während er seinen Disponenten informierte, lief im Radio bereits die Verkehrsdurchsage zum "herrenlosen" Gabelstapler auf der Autobahn. Der Disponent reagierte entsprechend schnell und meldet sich bei der Polizei.
Während der Bergungsarbeiten wurde die A9 in Fahrtrichtung Süden bei Plech kurzzeitig gesperrt. Der Verkehr anschließend an der Stelle vorbeigeführt. Der Aufprall des vom Laster gefallenen Staplers hatte zudem eine sichtbare Spur im Asphalt hinterlassen. Die Autobahnmeisterei schätzt den Schaden auf rund 500 Euro.
Anzeige wegen Ladungssicherung
Für den Fahrer bleibt der Vorfall nicht ohne Folgen. Gegen ihn wird ein Verfahren eingeleitet, weil die Ladung offenbar nicht ausreichend gesichert war.
Der Bußgeldkatalog sieht dafür mindestens 60 Euro und einen Punkt in Flensburg vor. Wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder ein Schaden entsteht, kann das Bußgeld auf bis zu 100 Euro steigen, ebenfalls mit einem Punkt.
Dass Gegenstände auf Autobahnen liegen, kommt regelmäßig vor. Meist sind es kleinere Teile. Ein kompletter Gabelstapler auf der Fahrbahn gehört dagegen zu den seltenen Fällen.





