Seit dem 19.01.2013 wurden Führerscheine in Deutschland nur noch mit einer Gültigkeit von 15 Jahren ausgegeben. Die Befristung betrifft ausschließlich das Dokument, die Fahrerlaubnis bleibt unbefristet bestehen.
Ziel der Regelung ist eine regelmäßige Aktualisierung von Lichtbild und Sicherheitsmerkmalen sowie ein einheitlicher Standard innerhalb der Europäischen Union. Eine erneute Fahrprüfung oder medizinische Untersuchung sind für Pkw- und Motorradklassen nicht vorgesehen.
Welche Führerscheine ab 2028 betroffen sind
Kartenführerscheine existieren in Deutschland bereits seit dem 01.01.1999. Diese frühen Scheckkartenführerscheine wurden jedoch ohne Ablaufdatum ausgegeben. Erst mit der dritten EU-Führerscheinrichtlinie gab es die zeitliche Begrenzung.
Deshalb laufen ab 2028 nicht alle Kartenführerscheine ab, sondern ausschließlich jene, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden. Für ältere Karten- und Papierführerscheine gelten gesonderte Umtauschfristen. Das relevante Ablauf-Datum steht auf der Vorderseite des Kartenführerscheins unter 4b.
Welche Folgen ein abgelaufener Führerschein hat
Wer mit einem abgelaufenen Pkw- oder Motorradführerschein unterwegs ist, begeht keine Straftat. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig, lediglich das Dokument ist abgelaufen. In diesem Fall droht ein Verwarnungsgeld von zehn Euro.
Anders ist die Lage bei Lkw- und Busführerscheinen. Diese Fahrerlaubnisklassen sind zusätzlich befristet und an ärztliche Untersuchungen gebunden. Wird nach Ablauf der Gültigkeit gefahren, können deutlich höhere Sanktionen drohen.
Für die Neuausstellung oder Verlängerung eines Führerscheins ist in der Regel die Führerscheinstelle am Wohnsitz zuständig. Benötigt werden ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto sowie der bisherige Führerschein. Wurde dieser nicht von der aktuellen Behörde ausgestellt, kann zusätzlich eine Karteikartenabschrift erforderlich sein. Der Vorgang ist rein verwaltungstechnisch, eine Prüfung oder Untersuchung ist bei Pkw- und Motorradklassen nicht vorgesehen. Die Kosten liegen meist zwischen 25 und 35 Euro, hinzu kommen die Ausgaben für das Passfoto. Die Ausstellung des neuen Kartenführerscheins dauert in der Regel mehrere Wochen.
Wie sich Ablaufdatum und Umtauschpflicht unterscheiden
Unabhängig von der 15 Jahre langen Gültigkeit läuft parallel der verpflichtende Umtausch älterer Führerscheine. Spätestens ab Anfang 2033 sollen ausschließlich fälschungssichere Führerscheine im Umlauf sein. In Deutschland betrifft das rund 43 Millionen Dokumente.
Dazu zählen sowohl Papierführerscheine aus der Zeit vor 1999 als auch Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und Januar 2013 ausgegeben wurden. Der Umtausch erfolgt nach einem Stufenplan, der sich an Geburts- und Ausstellungsjahren orientiert. Seit Januar 2026 sind erstmals auch die ältesten Kartenführerscheine betroffen.












