Ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer bemerkte das Tier auf der Grünfläche des Parkplatzes "Neckarblick" an der A81 bei Eutingen im Gäu und verständigte am Sonntagnachmittag gegen 16:30 Uhr die Polizei.
Die alarmierten Beamten des Verkehrsdienstes Zimmern ob Rottweil rückten aus und fanden genau das vor, was der Hinweisgeber beschrieben hatte: einen offenbar gesunden, aber vollkommen unbeaufsichtigt zurückgelassenen Singvogel in einem handelsüblichen Vogelkäfig.
Der Besitzer meldet sich – spät
Da der Vogel offensichtlich allein war, verständigten die Beamten die Tierrettung. Erst als die Tierretter anrückten, gab sich ein 28-jähriger Lastwagenfahrer als "Halter" des Kanarienvogels zu erkennen.
Seine Begründung für die ungewöhnliche Situation. Er habe das Tier "zum Lüften" auf die Grünfläche des Rastplatzes gestellt. Das klingt harmlos und nach einem guten Ende, doch die Beamten forschten nach, wo denn der Piepmatz im Lkw untergebracht war.
Haltung im Führerhaus – ein Problem nach dem anderen
Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass der Kanarienvogel dauerhaft im Führerhaus des ausländischen Lastwagens gehalten worden war. Das entspricht jedoch nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine tiergerechte Haltung. Die ständige Lärm- und Erschütterungsbelastung im Führerhaus eines Lkw, die eingeschränkten Lichtverhältnisse sowie die fehlenden Möglichkeiten zur artgerechten Bewegung und sozialen Interaktion gelten als mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes unvereinbar.
Doch damit nicht genug: Als die Beamten den 28-Jährigen nach den erforderlichen Transportdokumenten fragten, konnte er kein gültiges Gesundheitszeugnis für den Vogel vorlegen. Ein solches Dokument ist nach europäischem und nationalem Recht zwingend erforderlich, wenn Tiere – auch Heimtiere – über Staatsgrenzen hinweg transportiert werden. Ob und wann der Mann mit seinem Fahrzeug eine Grenze überquert hatte, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Veterinäramt ordnet Einziehung an
Zudem schalteten die Beamten das zuständige Veterinäramt ein, das vorläufige Einziehung des Kanarienvogels anordnete.
Für den 28-jährigen Lkw-Fahrer hat der ungewöhnliche "Lüftungsstopp" an der A81 weitreichende Konsequenzen. Gegen ihn wurden Ermittlungsverfahren wegen möglicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sowie das Tierseuchengesetz eingeleitet. Im schlimmsten Fall drohen ihm neben Bußgeldern auch ein dauerhafter Entzug des Tieres.





