Mercedes-Verkaufsverbot in den USA? Geplantes US-Gesetz gegen China betrifft Mercedes

Geplantes US-Gesetz gegen China betrifft Mercedes
Droht Mercedes ein Verkaufsverbot in den USA?

ArtikeldatumVeröffentlicht am 02.06.2026
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In den USA sorgt ein Gesetzesvorhaben für Aufsehen, das weitreichende Folgen für mehrere internationale Autohersteller haben könnte. Er behandelt die Frage, welchen Einfluss chinesische Investoren auf Unternehmen der Automobilindustrie ausüben und ob daraus Risiken für die nationale Sicherheit oder die industrielle Basis der Vereinigten Staaten entstehen. Nach der derzeit diskutierten Fassung des Gesetzes könnte sogar Mercedes-Benz von einem Verkaufs- und Produktionsverbot betroffen sein.

Ausgangspunkt ist der sogenannte "Motor Vehicle Modernization Act of 2026". Das Gesetz wurde Anfang Februar im US-Repräsentantenhaus eingebracht und soll ursprünglich die Finanzierung von Verkehrs- und Infrastrukturprojekten für die kommenden fünf Jahre regeln. Durch eine nachträglich eingefügte Ergänzung erhielt der Entwurf jedoch eine deutlich weitergehende Bedeutung. Die neuen Bestimmungen richten sich gegen den Einfluss sogenannter "ausländischer Gegnerstaaten" auf die amerikanische Automobilindustrie. Dazu zählen nach US-Definition unter anderem China, Russland und Nordkorea.

Produktions- und Verkaufsverbot

Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass Fahrzeughersteller, die von einem solchen Staat direkt oder indirekt kontrolliert werden, in den Vereinigten Staaten keine Fahrzeuge mehr produzieren, importieren oder verkaufen dürfen. Als maßgebliche Schwelle gilt dabei ein durchschnittlicher direkter oder indirekter Beteiligungsanteil von mindestens 15 Prozent. Das Gesetz befindet sich bislang noch im parlamentarischen Verfahren und hat weder beide Kammern des Kongresses passiert noch die Zustimmung des Präsidenten erhalten.

Für Mercedes-Benz ergibt sich die Problematik aus der Aktionärsstruktur des Konzerns. Größter Einzelaktionär ist die chinesische BAIC Group mit einem Anteil von 9,98 Prozent. BAIC steht unter Kontrolle der Stadtregierung von Peking und gilt damit als staatsnahes Unternehmen. Hinzu kommt Li Shufu, Gründer und Hauptaktionär der Zhejiang Geely Holding Group, der weitere 9,69 Prozent an Mercedes-Benz hält. Zusammen belaufen sich diese Beteiligungen auf 19,67 Prozent und liegen damit oberhalb der im Gesetzentwurf genannten Schwelle von 15 Prozent.

Zwei große Anteilseigner aus China

Die Verbindungen zwischen Mercedes-Benz und chinesischen Investoren reichen mehrere Jahre zurück. BAIC ist nicht nur Anteilseigner des Stuttgarter Herstellers, sondern zugleich langjähriger Joint-Venture-Partner von Mercedes in China. Geely-Chef Li Shufu hatte sich 2018 überraschend einen bedeutenden Anteil an Daimler gesichert und wurde damit zeitweise größter Einzelaktionär des Konzerns. Beide Beteiligungen gelten als strategische Investments. Weder BAIC noch Li Shufu haben bisher einen Sitz im Aufsichtsrat der Mercedes-Benz Group AG erhalten, es gibt keine operative Kontrolle. Laut dem aktuellen Gesetzesentwurf könnte jedoch bereits die Höhe der Beteiligungen entscheidend sein.

Besonders brisant ist das Thema, weil Mercedes-Benz seit Jahrzehnten zu den größten ausländischen Automobilinvestoren in den Vereinigten Staaten zählt. Das wichtigste Werk des Unternehmens in Nordamerika befindet sich in Tuscaloosa im Bundesstaat Alabama. Die Produktion startete dort 1997. Das Werk war die erste große Pkw-Fabrik von Mercedes-Benz außerhalb Deutschlands und markierte den Einstieg des Herstellers in die lokale Fertigung für den nordamerikanischen Markt. Inzwischen wurden dort mehr als fünf Millionen Fahrzeuge produziert.

Heute zählt Tuscaloosa zu den weltweit wichtigsten SUV-Standorten von Mercedes-Benz. Produziert werden dort unter anderem die Modellreihen GLE und GLS, einschließlich ihrer jeweiligen Maybach- und AMG-Varianten. Auch die vollelektrischen SUV EQE SUV und EQS SUV laufen in Alabama vom Band. Darüber hinaus hat Mercedes angekündigt, zusätzliche Modelle in den USA zu fertigen. Das Werk beschäftigt mehrere tausend Mitarbeiter und gilt als bedeutender Wirtschaftsfaktor für den Bundesstaat Alabama.

Milliarden-Investitionen

In den vergangenen Jahren investierte Mercedes-Benz kontinuierlich in den Standort. Erst im Frühjahr 2026 kündigte der Konzern weitere Investitionen von rund vier Milliarden US-Dollar an, um die lokale Produktion auszubauen und zusätzliche Fahrzeugprogramme in die USA zu holen. Bereits zuvor waren hohe Summen in neue Fertigungstechnologien, Batteriemontage und die Produktion von Elektrofahrzeugen geflossen, unter anderem in ein neues Batteriewerk (das zeigen wir Ihnen in der Bildergalerie). Neben den Werken in Alabama betreibt Mercedes-Benz in den USA weitere Standorte für Vertrieb, Entwicklung, Logistik und die Sprinter-Produktion. Insgesamt beschäftigt das Unternehmen nach eigenen Angaben mehr als 11.000 Menschen in den Vereinigten Staaten.

Der Gesetzentwurf enthält zwar Ausnahmeregelungen für Hersteller, die seit mindestens fünf Jahren Fahrzeuge in den USA produzieren. Allerdings sollen diese Ausnahmen nicht gelten, wenn direkte oder indirekte Beteiligungen eines als gegnerisch eingestuften Staates vorliegen. Genau an diesem Punkt könnte Mercedes-Benz trotz seiner umfangreichen US-Produktion unter die geplanten Beschränkungen fallen. Die endgültige Auslegung der Formulierungen gilt jedoch als offen.

Noch ist es ein Entwurf

Mercedes-Benz verfolgt die Entwicklung nach eigenen Angaben aufmerksam. Ein Unternehmenssprecher erklärte gegenüber US-Medien: "Wir stehen in engem Austausch mit Gesetzgebern und politischen Entscheidungsträgern, um die Details der Gesetzgebung zu verstehen, und glauben, dass eine Lösung gefunden wird, die die US-Produktion schützt und ihr nicht schadet."

Ob das Gesetz tatsächlich in der vorliegenden Form verabschiedet wird, ist derzeit offen. Der Entwurf hat bislang lediglich einzelne parlamentarische Hürden genommen und müsste noch weitere Ausschüsse, Abstimmungen im Repräsentantenhaus und Senat sowie die Zustimmung des Präsidenten durchlaufen. Es ist davon auszugehen, dass Änderungen am Wortlaut oder zusätzliche Ausnahmeregelungen möglich sind. Derzeit handelt es sich um einen Gesetzesvorschlag, dessen endgültige Ausgestaltung noch nicht feststeht.

Fazit