Weitere Änderungen folgen gestaffelt im Laufe des Jahres. Ziel der Novelle ist eine Anpassung der Regeln an neue Verkehrsformen sowie zusätzliche Maßnahmen zur Überwachung und Durchsetzung bestehender Fahrverbote.
E-Scooter gelten künftig als Fahrzeuge
Mit Inkrafttreten am 1.5.2026 werden E-Scooter rechtlich als Fahrzeuge eingestuft. Damit gelten erstmals konkrete technische Mindestanforderungen und Nutzungsregeln. Vorgeschrieben sind unter anderem Bremsen, Klingel oder Hupe sowie mehrere Reflektoren an Front, Heck und Seiten. Neu ist auch eine Blinkerpflicht an den Lenkerenden. Bei Dunkelheit müssen Vorder- und Rücklicht vorhanden sein, wobei das Rücklicht auch blinken darf.
Die Promillegrenze wird auf 0,5 gesenkt. Zusätzlich gilt eine Helmpflicht für Fahrer bis einschließlich 15 Jahre. Die Nutzung bleibt auf jene Verkehrsflächen beschränkt, auf denen auch Radverkehr erlaubt ist. Klargestellt wird außerdem, dass E-Scooter nur von einer Person genutzt werden dürfen und kein Transport von Gegenständen vorgesehen ist.
Der österreichische Autoclub ÖAMTC weist auf mögliche technische Probleme bei der Umsetzung hin. Jurist Matthias Wolf wird mit den Worten zitiert: "Der Mobilitätsclub begrüßt, dass E-Scooter nun als vollwertiges Fahrzeug mit Ausstattungsvorschriften anerkannt werden. Sollte sich aber herausstellen, dass bei einigen Modellen etwa eine Blinker-Nachrüstung an den Lenker-Enden technisch nicht möglich ist, braucht es eine gesetzliche Nachbesserung."
E-Scooter aus Deutschland problematisch
Übrigens: Die neuen Vorschriften gelten unabhängig vom Herkunftsland. Auch Fahrer/Urlauber, die ihren E-Scooter aus Deutschland mitbringen, müssen die österreichischen Regeln vollständig einhalten. Das betrifft vor allem die technische Ausstattung. Viele in Deutschland zugelassene E-Scooter verfügen serienmäßig nicht über Blinker an den Lenkerenden. Damit erfüllen sie die neuen Anforderungen formal nicht.
Parallel dazu wird auch die Helmpflicht für jüngere Fahrer von E-Bikes ausgeweitet. Künftig müssen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr einen Helm tragen. An den übrigen Regelungen für E-Bikes ändert sich nichts.
Kamerakontrollen für Zufahrtsbeschränkungen
Ebenfalls ab dem 1.5.2026 wird eine rechtliche Grundlage für automatisierte Zufahrtskontrollen geschaffen. Städte können damit Kameras einsetzen, um unberechtigte Einfahrten in verkehrsberuhigte Zonen oder Fahrverbotsbereiche zu erfassen.
Erlaubt ist dabei ausschließlich die Erfassung von Fahrzeugkennzeichen. Andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Radfahrer dürfen nicht aufgezeichnet werden. Ziel ist eine effizientere Kontrolle bestehender Zufahrtsregeln.
Der ÖAMTC kritisiert fehlende einheitliche Vorgaben. Nach Einschätzung des Clubs ist nicht klar definiert, wo solche Zonen eingerichtet werden dürfen und welche Ausnahmen gelten. Zudem wird befürchtet, dass Kommunen das System verstärkt zur Einnahmenerzielung nutzen könnten.
E-Mopeds werden ab Oktober neu eingestuft
Eine weitere grundlegende Änderung betrifft E-Mopeds, die häufig im Lieferverkehr eingesetzt werden. Ab dem 1.10.2026 werden sie als Kraftfahrzeuge eingestuft. Damit gelten künftig Zulassungspflicht, Versicherungspflicht, Führerscheinpflicht und Helmpflicht. Gleichzeitig entfällt die Nutzung von Radwegen. Die spätere Einführung soll Betroffenen Zeit geben, ihre Fahrzeuge anzupassen oder umzurüsten.
Nach Angaben des ÖAMTC wird sich erst in der Praxis zeigen, ob bestehende Fahrzeuge technisch und wirtschaftlich entsprechend angepasst werden können.
Weitere Änderungen im Jahresverlauf
Neben den genannten Punkten enthält die Novelle weitere Regelungen mit späterem Inkrafttreten. Dazu zählen verschärfte Maßnahmen gegen Betrug bei Führerscheinprüfungen, die ab dem 1.9.2026 gelten sollen.
Die gestaffelte Einführung soll den betroffenen Gruppen Zeit geben, sich auf die neuen Vorgaben einzustellen.





