Polizei stoppt Hähnchengrillwagen: Der TÜV war nicht das einzige Problem

Polizei stoppt Hähnchengrillwagen
Der TÜV war nicht das einzige Problem

ArtikeldatumVeröffentlicht am 09.03.2026
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Hähnchengrillwagen
Foto: KI generiertes Bild / Wittich

Der Verkaufswagen war am Donnerstag (5.3.2026), auf dem Weg nach Dötlingen, als er auf der Rastanlage Wildeshausen-Süd an der A1 kontrolliert wurde. Einsatzkräfte der regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg führten dort gemeinsam mit dem Veterinäramt des Landkreises Oldenburg eine Schwerpunktkontrolle von Tier- und Lebensmitteltransporten durch.

TÜV seit über einem Jahr abgelaufen

Bei der Überprüfung stellten die Kontrolleure fest, dass sich der Grillwagen in mehreren Punkten in einem sehr schlechten Zustand befand. Die Hauptuntersuchung war bereits seit mehr als einem Jahr abgelaufen.

Gravierender war jedoch der Zustand der eingebauten Gasanlage. Nach Angaben der Polizei wies sie so schwere Mängel auf, dass Gas unkontrolliert austreten konnte. Gleichzeitig stellten die Kontrolleure erhebliche Hygienemängel fest.

Das Veterinäramt ordnete daraufhin an, sämtliche auf dem Fahrzeug transportierten Lebensmittel zu vernichten. Die Maßnahme wurde vor Ort begleitet. Gegen den 50 Jahre alten Fahrer aus Bremen wurden Verfahren eingeleitet. Auch das Gewerbeaufsichtsamt Bremen wurde informiert.

Hähnchengrillwagen
Polizei Oldenburg

Diese Bußgelder können auf den Fahrer zukommen

Welche Strafe der Fahrer am Ende zahlen muss, hängt vom Ausgang der Verfahren ab. Mehrere Verstöße kommen gleichzeitig in Betracht. Für eine Hauptuntersuchung, die mehr als acht Monate überzogen ist, sieht der Bußgeldkatalog 60 Euro und einen Punkt in Flensburg vor. Wird ein Fahrzeug mit erheblichen technischen Mängeln betrieben, können weitere Bußgelder bis etwa 90 Euro und ebenfalls ein Punkt folgen.

Deutlich teurer kann es bei den hygienischen Verstößen werden. Nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch können Behörden in solchen Fällen Bußgelder bis zu 25.000 Euro verhängen. In der Praxis bewegen sich vergleichbare Fälle bei mobilen Verkaufsständen häufig im Bereich von mehreren hundert bis einigen tausend Euro. Hinzu kommen mögliche Auflagen oder weitere Maßnahmen durch das Gewerbeaufsichtsamt.

Drei Viertel der kontrollierten Fahrzeuge mit Beanstandungen

Der Grillwagen war Teil einer größeren Kontrollaktion auf der Rastanlage Wildeshausen-Süd. Insgesamt überprüften Polizei und Veterinäramt 46 Tier- und Lebensmitteltransporter.

Bei knapp drei Vierteln der Fahrzeuge stellten die Einsatzkräfte Beanstandungen fest. Dabei ging es unter anderem um Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten, Probleme bei der Ladungssicherung oder unzureichende Stellflächen bei Tiertransporten.

Auch ein weiterer Fahrer fiel bei der Kontrolle auf. Ein 45 Jahre alter Mann aus Barmstedt war mit einem Kleintransporter unterwegs, obwohl er keine Fahrerlaubnis hatte. Außerdem stand er nach Angaben der Polizei unter dem Einfluss berauschender Substanzen. Eine Blutentnahme wurde angeordnet, die Weiterfahrt untersagt.

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