Nach Angaben der Gendarmerie war der Mann mit einem Peugeot 2008 außerhalb geschlossener Ortschaften mit 139 km/h unterwegs. Nach Abzug der Messtoleranz blieb eine Geschwindigkeit von 132 km/h. Erlaubt waren 80 km/h – die Differenz betrug also 52 km/h.
Erwischt wurde der Fahrer bereits am 6.4.2026 gegen 17:40 Uhr auf der Landstraße RD820 bei Saverdun im Département Ariège im Südwesten Frankreichs.
Führerschein weg und Fahrzeug sichergestellt
Die Strafe für den deutschen Raser folgte unmittelbar. Wie die Gendarmerie de l’Ariège mitteilte, wurden ihm ein Fahrverbot für das gesamte französische Staatsgebiet ausgesprochen. Gleichzeitig behielten die Beamten seinen deutschen Führerschein ein.
Der Mann musste zudem eine Sicherheitsleistung von 1.000 Euro zahlen. Der Mietwagen wurde abgeschleppt und in eine Verwahrstelle gebracht. Laut Polizeiangaben war der Fahrer auf dem Weg zum Flughafen Toulouse-Blagnac.
Ablauf unterscheidet sich deutlich von Deutschland
In Frankreich greifen Behörden bei schweren Tempoverstößen direkt ein. Fahrverbot, Sicherstellung des Führerscheins und Maßnahmen am Fahrzeug werden unmittelbar vor Ort umgesetzt.
In Deutschland läuft ein vergleichbarer Fall anders ab. Ein Fahrverbot wird hier in der Regel erst nach einem Bußgeldverfahren wirksam. Außerorts droht es meist ab 41 km/h zu viel, innerorts ab 31 km/h. Die Entscheidung erfolgt schriftlich und nicht direkt bei der Kontrolle.





