Spritpreis-Untersuchung: Mineralöl-Konzerne klagen gegen Kartellamt

Spritpreis-Untersuchung
Mineralöl-Konzerne klagen gegen Kartellamt

ArtikeldatumVeröffentlicht am 12.03.2026
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Mineralöl-Konzerne klagen gegen Kartellamt
Foto: Holger Wittich

Das geht aus einer Recherche des ZDF-Magazins "frontal" hervor. Die Unternehmen richten sich demnach gegen Auskunftsbeschlüsse der Behörde, mit denen Informationen über Marktstrukturen und Preisbildung abgefragt werden sollten.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte dem ZDF, "dass Konzerne Beschwerden gegen Auskunftsbeschlüsse des Kartellamtes eingelegt haben". Zusätzlich seien Eilanträge gestellt worden. Zunächst müsse der zuständige Senat über diese Anträge entscheiden. Wann das Verfahren abgeschlossen sein könnte, ließ das Gericht offen.

Damit gerät eine Untersuchung ins Stocken, die bereits im März 2025 angekündigt worden war. Damals hatte Kartellamtspräsident Andreas Mundt erklärt, seine Behörde wolle prüfen, ob auf dem Mineralölmarkt eine "erhebliche und fortwährende Störung des Wettbewerbs" vorliege. Sollte sich das bestätigen, könnten Maßnahmen ergriffen werden, "um den Wettbewerb wiederzubeleben".

Neue Kartellamtsbefugnisse erstmals im Einsatz

Die Untersuchung sollte zugleich die erste Anwendung eines neuen Instruments im deutschen Wettbewerbsrecht werden. Seit 2023 erlaubt Paragraf 32f des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen dem Bundeskartellamt, Branchen nicht nur zu analysieren, sondern bei strukturellen Wettbewerbsproblemen auch konkrete Maßnahmen anzuordnen.

Mit dieser sogenannten Sektoruntersuchung kann die Behörde etwa Marktstrukturen prüfen, Informationspflichten erweitern oder unter bestimmten Voraussetzungen auch strukturelle Eingriffe vorschlagen. Der Ökonom Tomaso Duso, Vorsitzender der Monopolkommission, war an der Entwicklung des Instruments beteiligt. Er sagte gegenüber "frontal", das Verfahren sei grundsätzlich sinnvoll, jedoch mit hohen rechtlichen Anforderungen verbunden. "Das Paragraf-32f-Verfahren ist ein neues und grundsätzlich richtiges Instrument. Aber es wurde im Gesetz so ausgestaltet, dass die Hürden für das Kartellamt hoch sind."

Gerichtsverfahren können Untersuchung verzögern

Die Beschwerden der Mineralölunternehmen zeigen, dass solche Verfahren juristisch angefochten werden können. Gerade Auskunftsbeschlüsse gelten als zentrale Grundlage für eine Untersuchung, weil sie Daten über Preise, Lieferketten und Marktanteile liefern sollen. Nach Einschätzung von Experten können solche gerichtlichen Schritte Untersuchungen deutlich verzögern. Tomaso Duso erklärte dazu im Gespräch mit "frontal": "Ein grundsätzliches Problem ist, dass bei uns Gerichtsverfahren oft zu lange dauern."

Auch der Wettbewerbsökonom Justus Haucap, früher Vorsitzender der Monopolkommission, wartet nach eigenen Angaben seit Monaten auf Ergebnisse der Kartellamtsprüfung. Für Verbraucher sei es nachvollziehbar frustrierend, wenn Verfahren ins Stocken geraten. Haucap sagte laut "frontal", es sei "ärgerlich, dass das Verfahren ins Stocken geraten ist".

Kartellverfahren dauern oft mehrere Jahre

Beide Ökonomen weisen darauf hin, dass kartellrechtliche Verfahren grundsätzlich langfristig angelegt sind. Selbst wenn am Ende ein Wettbewerbsproblem festgestellt werde, lasse sich daraus keine kurzfristige Preisentwicklung ableiten.

Tomaso Duso formulierte es im Interview mit dem ZDF so: "Wer jetzt durch ein Kartellverfahren eine schnelle Senkung der Preise verspricht, verspricht etwas, das die Wettbewerbsbehörden schlicht nicht leisten können. Denn selbst wenn es sich hierbei um ein Kartell handeln würde, dauern Kartellverfahren Jahre, nicht Wochen."

Diese Einschätzung steht im Kontrast zu politischen Forderungen nach schnellen Maßnahmen gegen steigende Kraftstoffpreise. In der aktuellen Debatte hatten mehrere Politiker verlangt, das Bundeskartellamt solle mögliche Absprachen auf dem Spritmarkt zügig prüfen.

Mögliche Eingriffe in den Mineralölmarkt

Sollte die Untersuchung tatsächlich Wettbewerbsprobleme nachweisen, könnte das Bundeskartellamt erstmals weitergehende Maßnahmen anordnen. Denkbar wären etwa Änderungen bei der Nutzung von Preisindizes oder Eingriffe in Marktstrukturen. Der Ökonom Justus Haucap nennt als mögliche Optionen auch strukturelle Maßnahmen innerhalb der Branche. Dazu könnten Eingriffe auf der Ebene von Raffinerien oder Lieferketten gehören.

Ob solche Schritte tatsächlich umgesetzt würden, hängt jedoch vom Ausgang der Untersuchung und möglichen weiteren Gerichtsentscheidungen ab.

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