Der entsprechende Verordnungsentwurf sieht ein umfassendes Verbot auf dem gesamten Gemeindegebiet vor. Dies betrifft neben Parkplätzen am Straßenrand auch die sogenannten weißen Parkflächen, die bisher von Autofahrern und Campern genutzt wurden.
Umfassendes Verbot für alle Flächen
Nach Angaben der Gemeinde soll das Verbot nicht nur öffentliche Parkplätze einschließen, sondern auch private Flächen, sofern dort keine ausdrückliche Erlaubnis zum Abstellen und Übernachten vorliegt. Auch geschützte Naturbereiche sind ausdrücklich einbezogen.
Eine Besonderheit betrifft die weißen Parkflächen. Dabei handelt es sich um Parkplätze, die mit weißen Linien markiert sind. Diese gelten in Italien in der Regel als kostenlose oder zeitlich unbeschränkte Stellflächen. Auch hier wird das Schlafen im Fahrzeug künftig nicht mehr erlaubt sein.
Durchsetzung und mögliche Strafen
Verstöße gegen die Verordnung sollen als Verwaltungsübertretung geahndet werden. Wer dennoch im Fahrzeug übernachtet, muss auf Anordnung der Behörden den Platz innerhalb von 30 Minuten verlassen. Andernfalls droht eine Abschleppung des Fahrzeugs.
Zur Höhe möglicher Bußgelder gibt es keine offiziellen Angaben. In den bisherigen Veröffentlichungen wird lediglich von Verwaltungsstrafen gesprochen, ohne konkrete Summen zu nennen.
Hintergrund und Begründung
Die Gemeinde begründet das Vorgehen mit einer zunehmenden Belastung durch Wildcamping. Dabei gehe es nicht nur um Verkehrsprobleme, sondern auch um Abfallentsorgung und um hygienische Missstände, die durch das Übernachten in Fahrzeugen ohne sanitäre Infrastruktur entstehen.
Ein offizieller Campingplatz steht in Wolkenstein derzeit nicht zur Verfügung. Laut Medienberichten prüft die Gemeinde jedoch die Einrichtung von Stellflächen, um Touristen mit Wohnmobilen oder Campervans eine legale Alternative zu bieten.
Stand des Gesetzgebungsverfahrens
Nach Angaben der Plattform "Suedtirol News" hat die zuständige Gemeindekommission der neuen Verordnung bereits zugestimmt. Der Gemeinderat muss die Regelung jedoch noch endgültig beschließen, bevor sie in Kraft treten kann.
Der zuständige Gemeindereferent und Jurist Ernest Cuccarollo betonte im Gespräch mit der Zeitung "Alto Adige", dass die neue Regelung bewusst rechtlich abgesichert formuliert sei. Zur Begründung führte er an: "Es gibt jene, die ihre Notdurft im Freien verrichten, die ihren Müll nicht richtig entsorgen und die sich im Fluss waschen. Die Situation ist objektiv betrachtet kritisch."
Nach Angaben der Gemeinde hat sich die Lage im Sommer deutlich verschärft. Mehrere Dutzend Verstöße gegen das bestehende Campingverbot wurden festgestellt. Neben Wohnmobilen und Vans seien auch Zelte in besonders sensiblen Zonen des Naturparks aufgetaucht. Damit verbunden waren illegale Lagerfeuer, weggeworfener Abfall und das Waschen in Bächen.





