Softwareupdate reicht nicht: Klage gegen Mercedes wegen EQA/EQB-Akkus

Softwareupdate reicht nicht?
Mercedes wegen EQA/EQB-Akkus vor Gericht

ArtikeldatumVeröffentlicht am 20.10.2025
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11/2021, Mercedes EQB Elektro-SUV
Foto: Daimler AG

Eine Stuttgarter Verbraucherkanzlei hat Klage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Betroffen sind die Elektro-SUV EQA und EQB , deren Hochvoltbatterien laut Klägern trotz Rückruf und Softwareupdate weiterhin ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen – und die alltagstaugliche Reichweite einschränken.

Der Rückruf: Kurzschlussrisiko und Lade-Limit

Auslöser waren Hinweise auf interne Kurzschlüsse in bestimmten Batterien, die bis zum Fahrzeugbrand führen können. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete am 13. Februar 2025 einen Rückruf an (KBA-Ref. 14775R; Hersteller-Code 5496507); weltweit sind 33.705 Fahrzeuge betroffen, davon 3.119 in Deutschland – Baujahre 2021 bis 2024. Bis zur Abhilfe sollten Halter ihre Fahrzeuge nur bis maximal 80 Prozent laden; vorgesehen war ein Update des Batteriemanagementsystems (BMS).

EU-Signal: Safety-Gate-Warnung

Bereits zuvor hatte das europäische Safety-Gate-System einen Warnhinweis veröffentlicht (Meldung SR 01226/25 vom 4. April 2025), der das Risiko interner Kurzschlüsse in der Hochvoltbatterie beschreibt. Die Warnung begründete die behördliche Aufmerksamkeit und flankiert den Rückruf.

Was die Kläger bemängeln

Die Kläger halten ein reines Softwareupdate für unzureichend, weil es einen physischen Konstruktionsfehler nicht beheben könne. Juristisch argumentieren sie unter anderem mit Produktsicherheitsrecht, Sachmangel (§ 434 BGB) sowie Verstößen gegen Vorgaben der EU-Typgenehmigung – und verweisen darauf, dass Reichweite und Ladeleistung gegenüber der ursprünglichen Bewerbung eingeschränkt seien. Entscheidend wird sein, ob das Gericht Software-Maßnahmen als hinreichende Abhilfe akzeptiert oder einen Hardware-Eingriff für notwendig hält. Der Blog MB-passion nennt als mutmaßlich betroffene Ausführung den 70,5-kWh-Akku und verweist dabei auf den Zulieferer Farasis.

Reichweitenstreit: 80-Prozent-Ladelimit und Alltag

Das vorübergehende 80-Prozent-Ladelimit senkt die nutzbare Reichweite. Darüber hinaus kritisieren Halter und Anwälte, dass auch nach dem BMS-Update die ursprünglich kommunizierten Reichweitenwerte praktisch nicht mehr erreichbar seien. Mercedes verweist laut Rückrufunterlagen auf die Software-Abhilfe – ob diese den Streit befriedet, klärt nun das Verfahren.

Was betroffene Halter tun können

  • Rückrufstatus prüfen: VIN-Check beim Hersteller bzw. Blick in die KBA-Datenbank.
  • Update-Stand dokumentieren: Werkstattnachweise und Software-Versionsstände sammeln.
  • Nutzung festhalten: Ladezustände, Reichweiten und eventuelle Warnmeldungen protokollieren.
  • Sicherheit beachten: Hinweise aus Rückruf und Bedienanleitung befolgen (zum Beispiel Ladebegrenzung).

Einordnung: Mehr als ein Einzelstreit

Der Fall berührt eine Grundsatzfrage der E-Mobilität: Reicht eine Software-Korrektur aus, wenn der Verdacht auf einen Hardware-Fehler besteht? Mit einer ähnlichen Klage hat Porsche aktuell in den USA zu kämpfen – dort geht es um nach einem Software-Update angeblich nicht mehr erreichbare Ladegeschwindigkeiten. Für Hersteller steht viel Vertrauen auf dem Spiel – besonders, wenn Premium-Modelle mit Sicherheit und Effizienz werben. Für Kunden geht es um Restwerte, Alltagstauglichkeit und Transparenz. Das Ergebnis vor Gericht könnte Signalwirkung für künftige Abhilfestrategien haben.

Fazit