Nach Angaben des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd wurden in den vergangenen vier Wochen rund 900 Autofahrer kontrolliert. Etwa 470 von ihnen mussten wieder auf die Autobahn zurückfahren. Die Beamten betonen, dass Kontrollen nur möglich sind, wenn Kapazitäten vorhanden sind. Zusätzliche Kräfte seien dafür derzeit nicht vorgesehen.
Wirkung in den betroffenen Gemeinden
In Rohrdorf zeigen sich erste Entlastungen, auch wenn noch viele Ausweichfahrer unterwegs sind. Bürgermeister Simon Hausstetter erklärte gegenüber dem Bayerischen Rundfunk (BR): "Es seien immer noch viele fremde Kennzeichen im Ort zu sehen, wenn es Stau auf der Autobahn gibt, vor allem zu Zeiten, in denen die Polizei keine Kontrollen durchführe." Gleichzeitig habe man aber Verbesserungen festgestellt.
Neubeuerns Bürgermeister Christoph Schneider verwies auf die Wahrnehmung der Bürger: "Mancher Bürger hätte es positiv verbucht, dass die Politik hier endlich gehandelt habe, das schaffe Vertrauen."
Ausweitung ins Berchtesgadener Land
Seit Kurzem gelten ähnliche Abfahrtsverbote auch im Berchtesgadener Land. Landrat Bernhard Kern sagte im Interview mit dem BR: "Im Land Salzburg habe man es vorgemacht, dass man mit Abfahrtverboten Erfolg haben könne." Er betonte, dass die Umsetzung nicht am Personal scheitern werde.
Die Bürgerinitiative "Staufreies Dorf" in Frasdorf zeigt sich nach den ersten Wochen vorsichtig optimistisch. Sprecher Helmut Freund erklärte: "Es müsse sich auch noch in den Köpfen verankern, dass diese Verordnung nicht nur in Österreich, sondern auch im bayerischen Chiemgau gelte." Die Initiative fordert zudem, dass nicht nur an Wochenenden und Feiertagen, sondern auch werktags kontrolliert wird.
Die wichtigsten Antworten zu den Abfahrtsverboten an der A8
Es ist jeweils freitags, samstags, sonntags sowie an Feiertagen aktiv. Eingeschaltet wird es bei starkem oder stockendem Verkehr auf der A8.
Es richtet sich ausschließlich gegen den Durchgangsverkehr, der Staus auf der A 8 über Land umfahren möchte.
Anlieger, Personen mit Ziel im betroffenen Gebiet sowie Gäste mit Buchung oder Einladung dürfen weiterhin fahren – ein Nachweis sollte mitgeführt werden.
Durch Verkehrszeichen 250 mit Zusatz „für Ausweichverkehr bei Stau auf der Autobahn“ und ergänzende LED-Tafeln.
Für Pkw liegt das Verwarn- bzw. Bußgeld in der Regel bei 50 Euro. Je nach Fahrzeugart kann es höher ausfallen.





