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Coronavirus-Einreiseverordnung: Testpflicht auch am Steuer

Neue Coronavirus-Einreiseverordnung Testpflicht auch am Steuer

Seit dem ersten August gelten in Deutschland verschärfte Einreiseregeln. Auch wer die Grenze über die Autobahn passiert, muss mindestens getestet sein.

Der Reiseverkehr auf den Autobahnen war bislang von Corona-Kontrollen weitestgehend verschont geblieben. Lediglich Flugreisende mussten vor Antritt ihrer Heimkehr einen negativen Coronatest vorweisen. Nun gilt diese Vorgabe für alle Verkehrswege und damit auch an den Autobahn-Grenzübergängen. Wer die Regeln missachtet, wird nicht unbedingt erwischt. Doch er erwischt wird, muss ziemlich empfindliche Strafen befürchten.

Die Kontrollen an den Grenzübergängen werden laut Bundespolizei stichprobenartig, aber in größtmöglichem Umfang vorgenommen. Für eine Einreise nach Deutschland braucht es wahlweise einen Impf-Nachweis, den Nachweis über eine Genesung oder einen negativen Test (PCR nicht älter als 72 Stunden, Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden). Das gilt für alle Einreisenden ab einem Alter von zwölf Jahren, doch natürlich gibt es auch Ausnahmen.

Kosten für Coronatests

Urlaubsland Testmöglichkeiten und Kosten
Dänemark Gratis / landesweite Test-Zentren
Frankreich Schnelltest 29 Euro; PCR-Test zw. 50 und 120 Euro / Test-Zentren in Krankenhäusern und Apotheken
Italien Schnelltest zw. 20 und 59 Euro; PCR-Test zw. 50 und 120 Euro / Test-Zentren in Apotheken, öffentlichen und privaten Einrichtungen
Kroatien Schnelltest 20 Euro; PCR-Test 65 Euro / öffentliche Test-Stationen
Spanien Schnelltest 50 Euro; PCR-Test 100 Euro / Test-Zentren in Kliniken und an Flughäfen
Niederlande Gratis / landesweite Test-Zentren
Österreich Schnelltest gratis; PCR-Test 70 Euro / Test-Zentren in Apotheken und Test-Straßen
Schweiz Schnelltest zw 60 und 80 Euro; PCR-Test zw. 150 und 340 Euro / Test-Stationen an Flughäfen und in Apotheken

Hochrisiko- und Virusvariantengebiet

Wer nur auf der Durchreise ist, und kein Ziel innerhalb Deutschlands ansteuert, darf auch ohne Nachweis über die Grenze. Für alle, die in der Nähe einer Grenze leben und diese aus beruflichen Gründen regelmäßig überqueren, ist ein Test zweimal pro Woche Pflicht. Wer weniger als 24 Stunden außerhalb von Deutschland war, darf sich Test und Voranmeldung sparen. Das alles gilt für die Einreise aus einem Land, das maximal als Hochrisikogebiet klassifiziert wurde.

Wer aus einem Virusvariantengebiet einreist, muss auch als Geimpfter oder Genesener zusätzlich einen negativen Test vorweisen. Dieser darf dann nicht älter als 24 Stunden sein, zudem gilt nach der Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet eine zweiwöchige Quarantäne, die nicht per Test verkürzt werden kann. Wer aus einem Hochrisikogebiet einreist, muss zehn Tage in Quarantäne – es sei denn, der Nachweis über eine Impfung oder Genesung liegt vor. Nach fünf Tagen befreit ein negatives Testergebnis vom "Hausarrest". Welche Gebiete aktuell wie kategorisiert sind, erfahren Sie auf der Website des Robert Koch-Instituts. Die Klassifizierung als "Risikogebiet" gibt es seit dem 01.08.2021 nicht mehr.

Zusätzlich zu den Nachweisen über Impfung, Genesung und/oder Infektion, bedarf es nach einem Aufenthalt in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet vor der Einreise einer digitalen Voranmeldung über das Portal www.einreiseanmeldung.de. Fehlen die genannten Nachweise bei einer Kontrolle an der Grenze, kann es mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro nicht nur sehr teuer werden – möglicherweise wird auch die Einreise nach Deutschland verwehrt. Wer nun auf die Bahn umsteigen möchte, um den Vorgaben zu entfliehen, wird damit kaum Erfolg haben. Beim grenzüberschreitenden Bahnverkehr kontrolliert das Bord-Personal.

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Fazit

Wer nach Deutschland einreisen oder aus dem Urlaub heimkehren möchte, muss seit dem 01.08.2021 ein reduziertes Corona-Übertragungsrisiko nachweisen. Das funktioniert per Impfnachweis, Genesungsnachweis oder negativem Testergebnis. Diese Maßnahme ist nun nicht länger auf den Flugverkehr beschränkt, sondern gilt auch für Autofahrer und Zugreisende.

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