Am Donnerstag, den 05.02.2026, kam es gegen 11:00 Uhr auf der Autobahn A60 in Fahrtrichtung Bingen zu einem größeren Polizei-Einsatz. Auf Höhe der Anschlussstelle Hechtsheim-Ost, unmittelbar vor dem Hechtsheimer Tunnel, blieb ein Sattelzug wegen eines technischen Defekts liegen. Weil die Ladung aus Feuerwerkskörpern bestand, war der Lkw als Gefahrguttransport unterwegs.
Gefahrgut-Lkw blieb liegen
Nach ersten Feststellungen der eingesetzten Beamten war eine blockierte Bremse am Auflieger die Ursache für den Ausfall des Fahrzeugs. An der Bremsanlage wurde eine Überhitzung festgestellt. Um eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sowie der Einsatzkräfte auszuschließen, sicherten Beamte der Polizeiautobahnstation Heidesheim die Gefahrenstelle weiträumig ab. Dadurch sollte eine kontrollierte Abkühlung der betroffenen Bauteile sowie eine spätere Instandsetzung des Fahrzeugs ermöglicht werden.
Zur Absicherung der Gefahrenstelle wurden drei der vier vorhandenen Fahrstreifen gesperrt. Die Sperrung war über mehrere aufeinanderfolgende elektronische Schilderbrücken eindeutig gekennzeichnet. Für die betroffenen Fahrstreifen zeigten die Dauerlichtzeichen jeweils ein rotes Kreuz an. Zusätzlich positionierte sich ein Streifenwagen mit eingeschaltetem Blaulicht unmittelbar hinter dem liegengebliebenen Sattelzug, um die Gefahrenstelle deutlich sichtbar zu markieren.
Trotz der klaren und über eine längere Strecke erkennbaren Verkehrsführung missachteten zahlreiche Verkehrsteilnehmer die Sperrung. Nach Angaben der Polizei befuhren trotz des Verbots mehrere hundert Fahrzeugführer die gesperrten Fahrstreifen. Mehr noch: Einzelne Fahrer hielten weder die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände ein, noch passten sie ihre Fahrweise an die Situation an. In mehreren Fällen kam es zu konkreten Gefährdungen der Polizeibeamten, die im Bereich des Sattelzugs im Einsatz waren.
Jedes einzelne Vergehen wird geahndet
Für die Verkehrssünder wird das Folgen haben. Die Polizei teilte mit, dass sämtliche Verkehrsvorgänge während des Einsatzes umfassend dokumentiert wurden. Zur Beweissicherung werden sowohl die Videoaufzeichnungen aus dem eingesetzten Streifenwagen als auch die Bilder der Überwachungskameras des Hechtsheimer Tunnels ausgewertet.
Aufgrund der hohen Zahl an festgestellten Verstößen ist mit einer längeren Auswertung zu rechnen. Unabhängig davon werde laut der Polizei jeder einzelne Verstoß geprüft und ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die Strafen sind empfindlich.
Bußgelder, Punkte und Fahrverbote
Nach geltender Rechtslage stellt das Befahren eines durch ein rotes Kreuz gesperrten Fahrstreifens einen Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung dar. Maßgeblich ist hierbei § 37 Absatz 2 StVO in Verbindung mit § 49 StVO. Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog sieht dafür ein Bußgeld von 90 Euro sowie einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg vor. In Fällen, in denen durch das verbotswidrige Verhalten Einsatzkräfte gefährdet wurden, erhöht sich die Sanktion. Dann drohen nach dem Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
Die Polizei wies im Zusammenhang mit dem Einsatz erneut darauf hin, dass Dauerlichtzeichen verbindliche Verkehrszeichen sind. Ein rotes Kreuz über einem Fahrstreifen bedeutet ein absolutes Durchfahrtsverbot und dient der Absicherung von Gefahrenstellen sowie dem Schutz der dort eingesetzten Personen. Es sei, so wörtlich, "keine unverbindliche Empfehlung".












